ZitatOriginal von liwia
Danke für das Info, so wie ich das aus Deinem Beitrag verstanden habe, kann sich ein Student einer staatlichen Uni aus der EU z.B. einen Semesterurlaub nehmen, ausreisen für die Zeit in ein anderes EU Land und sich in diesem Land gesetzlich krankversichern lassen?
Da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige:
Jeder gesetzlich versicherte EU-Bürger kann sich und seine Angehörigen in jedem EU-Land versichern. Grundsätzlich kann jeder die Europäische Versicherungskarte bekommen und ist damit auf Urlaubsreisen versichert, im Umfang der jeweils im Urlaubsland gültigen GKV ( inkl. Geburt). Bei längerem Auslandsaufenthalt (z.B. bei Entsendung) kann man sich im Gastland versichern, dazu muss man von der heimischen GKV (in Polen also der NFZ) die Formulare E106, bzw. E109 ausfüllen lassen. Damit meldet man sich bei einer GKV im Gastland an, die Gast-GKV rechnet dann mit der Heim-GKV ab.
Keine krumme Tour, alles vom Gesetzgeber so gewollt!
VGR