Beiträge von robert_do

    Zitat

    Original von liwia
    Danke für das Info, so wie ich das aus Deinem Beitrag verstanden habe, kann sich ein Student einer staatlichen Uni aus der EU z.B. einen Semesterurlaub nehmen, ausreisen für die Zeit in ein anderes EU Land und sich in diesem Land gesetzlich krankversichern lassen?

    Da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige:

    Jeder gesetzlich versicherte EU-Bürger kann sich und seine Angehörigen in jedem EU-Land versichern. Grundsätzlich kann jeder die Europäische Versicherungskarte bekommen und ist damit auf Urlaubsreisen versichert, im Umfang der jeweils im Urlaubsland gültigen GKV ( inkl. Geburt). Bei längerem Auslandsaufenthalt (z.B. bei Entsendung) kann man sich im Gastland versichern, dazu muss man von der heimischen GKV (in Polen also der NFZ) die Formulare E106, bzw. E109 ausfüllen lassen. Damit meldet man sich bei einer GKV im Gastland an, die Gast-GKV rechnet dann mit der Heim-GKV ab.

    Keine krumme Tour, alles vom Gesetzgeber so gewollt!

    VGR

    Zitat

    Original von Waldschrat
    In DE ist die Ziviltrauung verpflichtend. Kirche optional. In PL kann die kirchliche Trauung die Ziviltrauung ersetzen.

    Oh, ich(wir) hatte(n) mir(uns) eigentlich gedacht in D standesamtlich und in PL kirchlich zu heiraten, könnte das zu Problemen führen? Oder kann man die kirchliche in PL auch ohne rechtsstaatliche Bedeutung durchführen?

    VG

    Zitat

    Original von am-ham
    Hier ein Bild einer solchen EU-Krankenversicherungskarte aus Polen. Die persönlichen Daten auf der Vorderseite habe ich unkenntlich gemacht. Die Rückseite ist weiss und trägt den hier zu sehenden Aufdruck.

    Die deutsche Karte sieht ja so ähnlich aus. Man ist damit im Ausland in dem Umfang versichert, wie es dem Landesstandard entspricht. Es kann also sein, dass man Leistungen privat übernehmen muss, die zwar in Deutschland gesetzlich versichert wären, aber in dem jeweiligen Land nicht.

    VG

    Ich habe auch gerade ein ähnliches Problem, nämlich eine polnische Freundin, für die ich gerne eine Arbeitsgenehmigung hätte. Über mein privates "Social-Network", bestehend aus Mitarbeitern von Arbeits- und Ausländeramt, habe ich die folgenden Informationen bekommen:

    Ein EU-Bürger darf sich legal 6 Monate in der BRD aufhalten (3 Monate als Tourist und 3 Monate zur Arbeitssuche). EU-Bürger haben normalerweise freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, für Polen gibt es dazu aber eine 6 monatige Wartefrist. Im Prinzip ist es für Polen also unmöglich in Deutschland zu arbeiten, weil sie am Tag bevor sie offiziell arbeiten dürften wieder ausreisen müssen.
    Theoretisch ist es wohl möglich diese 6 Monate zu überbrücken, ist aber schwierig: das Stichwort ist "nicht erwerbstätige Freizügigkeit", dazu muss eine KV bestehen, es muss der Lebensunterhalt gesichert sein (z.B. durch Vermögen) und es wird eine Verpflichtungserklärung von einem Deutschen oder Ausländer mit Arbeitserlaubnis verlangt. (Also so, wie bei einem nicht EUler)

    Will man "sofort" Arbeiten und nicht erst 6 Monate warten, gibt es die bekannten Möglichkeiten:
    - Arbeitgeber suchen, der schreibt die Stelle aus, es meldet sich kein Deutscher => Arbeitserlaubnis
    - Gewerbe anmelden, Lebensunterhalt muss gesichert sein => Arbeitserlaubnis
    - Einschreiben an einer deutschen Hochschule (TestDAF bestehen) => es wird keine Arbeitserlaubnis benötigt


    Mich würde interessieren, ob jemand das schon einmal mit der nicht erwerbstätigen Friezügigkeit durchgezogen hat?


    VG