Beiträge von Choma

    Leider fällt auch dieses mal das "FORUM TREFFEN" wegen der CORONA-Pandemie aus. :beczy Aber wir werden diese "Pandemie" besiegen und dann geht es auch hier wieder weiter. :okok

    (Hinweis für die "Neulinge hier im Forum"! Seit vielen Jahren arrangieren und organisieren mit viel Liebe die "Choma" und Ihr Mann (stazki) diese Treffen für uns USER. Dafür Danke an Euch.[size=10] [/size]:oklasky :piwo
    [size=10]Also keine Scheu und beim nächsten Treffen zahlreich erscheinen.) [/size]

    Danke :kwiatek

    Super Collage :thumbup:

    [size=10]Ach waren das noch Zeiten![/size] :okok :piwo
    Lagerfeuer-Romantik, Champagner, PIWO, frische Milch aus Polen, Tommys gefangener "Riesen-Hecht" in kleinen Portionen serviert, die "Gourmetküche", Grillgut vom "Feinsten", dass Singen, Lachen, Tanzen bis in die Morgenstunden, kleine "Malheure" so am Rande."
    Aber das "Wichtigste" waren die rauschenden "Liebesnächte" ohne "Abstand und Masken".[size=10] [/size]:buziak[size=10] [/size][size=10] (PS: Aber mit gebührendem Anstand.)[/size]

    :oklasky :loveheart: :oklasky :okok

    od nas też - ZDROWYCH (bo to najważniejsze) Świąt i LEPSZEGO Nowego Roku!

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    von uns auch - GESUNDE Tage (denn das ist jetzt das Wichtigste) und ein besseres Neues Jahr ;) :herz:

    Gosia und Heinz

    Hallo,

    https://skgd.pl/de/dzialalnosc…jezyczne-gminy/

    Laut Artikel 9 des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und Regionalsprache vom 6. Januar 2005 dürfen Kommunen eine Minderheitensprache als Hilfssprache in den Kontakten mit den Gemeindebehörden einführen. Die Hilfssprache darf jedoch nur in Gemeinden genutzt werden, wo der Minderheitenanteil der Gemeindebewohner nicht unter 20 Prozent der Gesamtzahl der Einwohner liegt und die Gemeinden ins sogenannte Gemeinderegister eingetragen wurden. Die Möglichkeit des Gebrauchs der Hilfssprache bedeutet, dass Personen, die zur Minderheit angehören, dazu berechtigt sind, sich in der Hilfssprache an Gemeinden in Schrift- oder Sprachform zu wenden und auf ausdrücklichen Antrag auch eine Rückantwort in der Hilfssprache beantragen können.

    Derzeit wurde Deutsch als Hilfssprache in folgenden 22 Gemeinden der Woiwodschaft Oppeln eingeführt: Gemeinde Birawa, Gemeinde Zülz, Gemeinde Chronstau, Gemeinde Groß Döbern, Gemeinde Guttentag, Gemeinde Oberglogau,Gemeinde Stubendorf, Gemeinde Himmelwitz, Gemeinde Collonowska, Gemeinde Comprachschütz, Gemeinde Groß Lassowitz, Gemeinde Leschnitz, Gemeinde Murow, Gemeinde Proskau, Gemeinde Radlau, Gemeinde Reinschdorf, Gemeinde Klein Strehlitz,Gemeinde Tarnau, Gemeine Turawa, Gemeinde Ujest, Gemeinde Walzen, Gemeinde Zembowitz,

    Artikel 12 des gleichen Gesetzes erlaubt auch die Einführung von geographischen Namen in der Minderheitensprache, es können amtliche Orts-, Straßennamen oder Bezeichnungen von physiographischen Namen sein. Es dürfen jedoch keine Namen aus der Nazizeit sein, welche in den Jahren 1933-1945 von Behörden des Dritten Reichs oder der Sowjetunion verliehen wurden. Zusätzliche Namen können sowohl auf dem Gebiet der ganzen Gemeinde oder in jeweiligen Ortschaften eingeführt werden. Das Gesetz besagt, dass zusätzliche Namen in der Minderheitensprache nach dem polnischen Namen angebracht werden sollen und können nicht separat gebarucht werden. Die Kosten für den Austausch der Schilder werden aus dem Staatsbudget gedeckt.

    In der Woiwodschaft Oppeln stehen zweisprachige Ortsschilder mit deutschen Ortsnamen in 28 Gemeinden. Dazu gehören:

    Gemeinde Radlau (12 Ortschaften),
    Gemeinde Czissek (14 Ortschaften),
    Gemeinde Leschnitz (12 Ortschaften)
    Gemeinde Tarnau (8 Ortschaften),
    Gemeinde Chronstau (9 Ortschaften),
    Gemeinde Stubendorf (9 Ortschaften),
    Gemeinde Guttentag (25 Ortschaften),
    Gemeinde Himmelwitz (6 Ortschaften),
    Gemeinde Collonowska (4 Ortschaften),
    Gemeinde Ujest (10 Ortschaften),
    Gemeinde Zembowitz (10 Ortschaften),
    Gemeinde Zülz (23 Ortschaften)
    Gemeinde Klein Strehlitz (18 Ortschaften),
    Gemeinede Murow (12 Ortschaften),
    Gemeinde Walzen (9 Ortschaften),
    Gemeinde Oberglogau (20 Ortschaften),
    Gemeinde Comrachschütz (9 Ortschaften),
    Gemeinde Groß Döbern (8 Ortschaften),
    Gemeinde Lugnian (10 Ortschaften),
    Gemeinde Proskau (15 Ortschaften),
    Gemeinde Gogolin (9 Ortschaften),
    Gemeinde Groß Lassowitz (13 Ortschaften),
    Gemeinde Birawa (10 Ortschaften),
    Gemeinde Reinschdorf (15 Ortschaften),
    Gemeinde Groß Neukirch (12 Ortschaften),
    Gemeinde Turawa (12 Ortschaften),
    Gemeinde Poppelau (7 Ortschaften),
    Gemeinde Gnadenfeld (9 Ortschaften)
    Zweisprachige Ortsschilder wurden zu einem festen Element der Oppelner Landschaft. Sie sind das Zeichen der Achtung der Zweisprachigkeit dieser Region sowie eines harmonischen Zusammenlebens zweier Nationalitäten, welche sich in diesen Gebieten ergänzen.

    Landesweit nutzt nicht nur die deutsche Minderheit das Privileg der zweisprachigen Ortsschilder. Landesweit gibt es außer den Gemeinden mit deutschen Ortsnamen auch 22 Gemeinden mit zweisprachigen Ortsnamen in Kaschubisch und jeweils eine Gemeinde mit Ortsnamen in Litauisch, Lemkisch und Weißrussisch.

    Urząd Stanu Cywilnego w Koszalinie informuje,że księgi urodzeń z lat 1874-1918 oraz księgi małżeństw i zgonów z lat 1874-1938 znajdują się w Archiwum Państwowym w Koszalinie.


    Standesamt in Koszalin informiert, dass Geburts-, Heirats- und Sterbebuecher 1874 - 1938 in Stadtarchiv Koszalin sind

    Zitat

    Urząd Stanu Cywilnego informuje, że posiadamy tylko akt urodzenia [xxxxx] ur. 13.01.1922 , żeby otrzymać wyżej wymieniony akt E- mail jest niewystarczający.


    Standesamt Koszalin informiert, dass es nur Geburtsurkunde ... 13.01.1922 gibt (in Standesamt). Aber, dieses Urkunde zu bekommen, email ist zu wenig...

    Zitat

    Należy przysłać podanie podpisane czytelnym podpisem podając w nim stopień pokrewieństwa względem osoby oraz opłatę skarbową w wysokości 22,00 PLN


    Sie müssen Ihre Bewerbung leserlich unterschreiben und Ihre Beziehung zur Person angeben. Das alles kostet 22 zł (hier "Paragrafen "ustawą z dnia 16 listopada 2006 roku o opłacie skarbowej ( t. j. Dz. U. z 2020 poz. 1044 ze zm. ")

    Wen ich gut verstehe - sie schicken "Info", wenn alles vorbereitet ist (Urkunde), da bis 7 Tage musst Du bezahlen (22 zł) auf Konto von Urząd Miejski w Koszalinie (Stadtamt Koszalin)...
    Der Antrag, Original Zahlungsnachweis und unsere Fallnummer soll man zu Urząd Stanu Cywilnego..." schicken

    Zitat

    Dokument wyślemy na wskazany adres listem zwykłym ( obecnie podczas pandemii koronowirusa z Polski listy z potwierdzeniem odbioru nie są wysyłane.)


    Das Dokument wird per Post an die angegebene Adresse gesendet (Derzeit senden wir, während einer Pandemie, keine Einschreibebriefe)

    ufff... vielleicht es hilf Dir ;)