Hallo 
Ich hab mich mal vor lauter Verwirrung hier angemeldet und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt!
Ich hab die deutsche und die polnische Staatsbürgerschaft und somit auch beide Pässe. Mein polnischer Pass läuft diesen Monat ab, die 10 Jahre sind mal vorbei. 
Jetzt kommt das Problem:
Vor 10 Jahren hat mein Vater noch beim Konsulat den Pass beantragt, der wurde uns dann zugeschickt, so wie ich mich erinnere.
Jetzt muss ich mich mit dem Kram selber rumschlagen und hab einige widersprüchliche Sachen zu dem Thema im Internet gefunden:
- Es wird eine PESEL-Nr. benötigt - Falls nicht vorhanden, muss diese beantragt werden.
Ist das neu? Bei meinem alten Pass ist keine PESEL angegeben und ich habe auch nie eine gebraucht, weil ich immer davon ausgegangen bin, dass nur Polen, die auch in Polen leben, so eine Nummer brauchen.
Wenn ich diese Nummer beantrage, bin ich dann in Polen steuerpflichtig? Auf irgendeiner Website stand, dass ich dann verpflichtet bin, in Polen abgaben zu zahlen. Äh.. 
- Welche Dokumente benötige ich?
Auf der Website der Botschaft steht, dass man die Geburtsurkunde (die ist bei mir in Deutsch) auf Polnisch beglaubigt mitnehmen soll... Weiß jemand, ob das nur für die Erstausstellung geht?
Ich habe ja quasi schon ein Dokument, dass bescheinigt, dass ich derjenige bin und auch die polnische Staatsbürgerschaft habe... also den polnischen Pass.
Muss/Sollte ich trotzdem nochmal alles übersetzen lassen?
Ich saß gestern etwas ratlos vor der Website, bei der ganzen Flut von Informationen. Aber hier gibt es sicher einige, die das Procedere schon durchgemacht haben.
Danke schonmal an jeden, der etwas Licht ins Dunkeln bringt!
Viele Grüße,
smu