Danke für die ausführliche Antwort und die Mühe!
Ich versuche mich erneut zu sammeln und hoffe, dass ich dich richtig verstanden habe. Deine Erfahrungen in der Sache sind mir eine große Hilfe.
Ich bin wie du der Meinung, dass ich einen polnischen Erbschein brauche, wenn ich an das Vermögen in Polen möchte, obwohl wir jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit haben. (Die polnische mussten wir leider abgeben als wir die deutsche annahmen. Ich glaube die polnische ist somit erloschen?? Wo kann ich das herausfinden?)
Einen deutschen Erbschein möchte ich nicht beantragen, so reicht mir in meinem Fall nur der polnische! Ist das richtig?
Ich will nur ein polnisches Erbverfahren eröffnen, dazu brauche ich leider einen polnischen Anwalt. Der Fall ist leider etwas komplizierter als Gedacht. Ich möchte mich vorher informieren was zu tun ist und welche Unterlagen zu besorgen sind. Es konnte mir vorher keiner genau beantworten welche Erbscheine notwendig sind, auch kein Anwalt.

Brauche ich zu der Sterbeurkunde, Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunde meiner Mutter? Eine Bescheinigung über den letzten Wohnsitz der Mutter bekomme ich nachträglich noch beim Einwohnermeldeamt? Entschuldige die vielen Fragen, aber du hast das schon hinter dich gebracht.
Muss ich in Polen, wenn ich den Antrag/ Erbschein stelle, gleich meinen Vater und die Geschwister angeben? Brauche ich auch die Geburtsurkunde meines Vaters oder reicht die Heiratsurkunde der beiden?
Und noch eine Frage zu der Erbschaftssteuer? Wie hoch ist die? Muss ich in beiden Ländern eine entrichten?