Polen verweigert Rücknahme von Asylbewerbern – Auswirkungen auf deutsche Grenzpolitik

    • Offizieller Beitrag

    Am 12. Mai 2025 kam es an der deutsch-polnischen Grenze bei Guben zu einem bemerkenswerten Vorfall: Zwei afghanische Staatsangehörige wurden von der Bundespolizei aufgegriffen, nachdem sie illegal nach Deutschland eingereist waren. Obwohl sie unmittelbar nach ihrer Festnahme Asyl beantragten, verweigerte Polen die Rücknahme der beiden Männer. Die polnischen Behörden beriefen sich dabei auf das Dublin-Abkommen, wonach Deutschland für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig sei, da dieser dort gestellt wurde.

    Dieser Vorfall stellt eine Herausforderung für die neue Grenzstrategie des deutschen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) dar, die eine sofortige Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze vorsieht. Seit der Einführung dieser Politik wurden in den ersten beiden Tagen 365 unerlaubte Einreisen registriert, von denen 286 Personen zurückgewiesen wurden. Allerdings zeigt der Fall an der polnischen Grenze, dass die Umsetzung dieser Strategie auf europäischer Ebene komplex ist und nicht immer reibungslos verläuft.

    Die Bundespolizeigewerkschaft kritisierte das Verhalten Polens und betonte, dass Polen als erstes EU-Land, in das die Afghanen eingereist sind, für das Asylverfahren zuständig sei. Es wurde vorgeschlagen, Kontrollen direkt auf der Grenzlinie durchzuführen, um solche Situationen zu vermeiden, was jedoch logistische Herausforderungen mit sich bringen könnte.

    Die Situation verdeutlicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit und klarer Absprachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Fragen der Asyl- und Grenzpolitik.

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