Rechtswidrige Zurückweisungen? Gerichtsurteil stellt deutsche Grenzpolitik infrage

    • Offizieller Beitrag

    Ein Berliner Verwaltungsgericht entschied Anfang Juni 2025, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war. Die Richter stellten fest, dass die Behörden nicht überprüft hatten, welcher EU-Staat nach der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig sei. Dieses Urteil hat eine breite politische und juristische Debatte ausgelöst.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig forderte daraufhin vom Bundesinnenminister eine rechtlich belastbare Begründung für die Zurückweisungen. Sie betonte, dass ohne eine klare rechtliche Grundlage die Fortführung dieser Maßnahmen problematisch sei. Trotz des Gerichtsurteils erklärte Innenminister Alexander Dobrindt, man werde an den Zurückweisungen festhalten. Er berief sich dabei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf den Schutz der öffentlichen Ordnung. Das Urteil sei seiner Auffassung nach ein Einzelfall, man wolle die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten.

    Juristische Experten wie der Migrationsrechtler Daniel Thym kritisierten jedoch, dass die Praxis der Zurückweisungen bislang ohne rechtlich hinreichende Begründung erfolge. Auch aus den Reihen der CDU kam Kritik: Fraktionsvorsitzender Jens Spahn warnte vor einem Vertrauensverlust, sollte der Eindruck entstehen, dass Urteile von Gerichten nicht ernst genommen werden.

    Der Fall zeigt beispielhaft den grundsätzlichen Konflikt zwischen nationaler Migrationspolitik und europäischem Recht. Während Gerichte auf die Einhaltung bestehender Rechtsnormen pochen, versucht die Politik, auf migrationspolitischen Druck mit schnellen Maßnahmen zu reagieren. Wie sich dieser Balanceakt in den kommenden Wochen weiterentwickeln wird, bleibt offen.

    Quellen:
    Deutschlandfunk Kultur, 14.06.2025
    Deutschlandfunk, 02.06.2025 & 03.06.2025
    n-tv, 03.–04.06.2025
    Welt, 04.06.2025

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