Polen verschärft Aufenthaltsrecht für ukrainische Kriegsflüchtlinge – Sozialleistungen nur bei Arbeitspflicht

    • Offizieller Beitrag

    Polens Präsident Karol Nawrocki hat ein neues Gesetz unterzeichnet, das die Bedingungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge stark verschärft. Künftig erhalten sie Sozialleistungen wie Kindergeld nur, wenn sie in Polen beschäftigt sind und dort Steuern zahlen. Das Gesetz war zwischen der liberalen Regierung und dem rechtskonservativen Präsidenten umstritten, nachdem Nawrocki zuvor einen ersten Entwurf mit seinem Veto blockiert hatte. Zudem wurde mit der neuen Regelung der Schutzstatus verlängert. Das Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft.

    Quelle:
    ZEIT, 26.09.2025

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