LG Offenburg: Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Staatsanwaltschaft oder Polizei ist zulässig
Durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist es nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht mehr notwendig, dass Ermittlungsbehörden für bestimmte Auskunftsersuchen bei Providern eine richterliche Anordnung einholen. Das geht aus einer Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) der 3. großen Strafkammer des Gerichts hervor. Hintergrund ist ein vorangegangener Beschluss bezüglich der Ermittlung von Tauschbörsennutzern, mit dem das Amtsgericht (AG) Offenburg bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.
---> Heise - Newsticker vom 29.04.2008, 17:12 Uhr
Bürgerrechtler: EU-Kommission will Informationsfreiheit einschränken
Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch beklagt, dass die EU-Kommission die Räder bei der Informationsfreiheit zurückdrehen will. Der zivilgesellschaftlichen Organisation ist ein Entwurf zur Novelle der seit 2001 bestehenden TML Regelungen zur Akteneinsicht vorab in die Hände gefallen. Laut dem Papier (PDF-Datei), das am morgigen Mittwoch von der Kommission offiziell verabschiedet werden soll, bestünde ein Zugangsrecht nur noch zu Gesetzesentwürfen. Hunderttausende andere von der Kommission selbst oder vom EU-Rat produzierten oder in Empfang genommenen Dokumente müssten laut der Statewatch-Analyse (PFD-Datei) nicht mehr auf Anfrage herausgegeben werden.
---> Heise - Newsticker vom 29.04.2008, 17:34 Uhr
Bundesnetzagentur geht gegen Telefon-Spammer vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat sieben Rufnummern mit der Vorwahl 0137 gesperrt, die für Telefon-Spam missbraucht wurden. Die Opfer erhielten einen Anruf, in dem ihnen unter Vortäuschung des örtlichen Stromanbieters als Gewinn kostenlose Stromlieferungen versprochen wurden. Dafür sollten sie eine der inzwischen gesperrten Nummern anrufen. Auf diesen lief ein Tonband, das nach dem Gewinnversprechen zur Eingabe der Stromzählernummer aufforderte. Die Bandansage endete mit der Mitteilung, dass mehrfache Anrufe die Gewinnchancen erhöhen würden. Pro Verbindung wird bei 01377-Nummern eine Gebühr von einem Euro fällig.
--->Heise - Newsticker vom 29.04.2008, 19:06 Uhr
Microsoft stellt Ermittlern forensisches Tool zur Verfügung
Auf der Tagung Law Enforcement Technology (LE Tech) 2008 hat Microsoft Vertretern von Polizeibehörden aus über 35 Ländern Techniken zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität vorgestellt, darunter auch den Computer Online Forensic Evidence Extractor, kurz COFEE. Dabei handelt es sich um ein USB-Stick-Tool, das eine schnelle Abspeicherung von digitalen Daten für die forensische Beweissicherung gewährleisten soll.