Ich habe gerade die Information gelesen, dass polnische Saisonarbeitnehmer, die hier eine "Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer" beantragen, im nächsten Jahr - spätestens bis Ende Mai hier in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen.
Das gilt nur für den Fall - wenn in dieser Bescheinigung Freibeträge eingetragen sind.
Die "Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer"
kann auch ohne Freibeträge beantragt werden, dann ist keine Einkommensteuererklärung erforderlich.
Ich habe den Antrag für "Beschränkt einkommensteuerpflichte Arbeitnehmer" einmal mit angehängt als PDF-Datei.