• hallo,
    kann mir jemand sagen, welche dokumente ein polnischer mann in deutschland benötigt, wenn er eine deutsche frau heiraten möchte?
    vor allem woher er diese dokumente bekommt und wielange diese gültigkeit haben müssen, und auch welche dokumente man übersetzen lassen muss. ich lese und lese und krieg das irgendwie nicht alleine hin.
    wäre nett wenn jemand, der sich auch selber gerade mit dieser materie befassen musste melden würde, um mir auf die sprünge zu helfen.
    vielen dank

  • hallo, das wollte ich eigentlich vermeiden die sind oft so schlecht drauf. man meint die brechen sich einen zacken aus der krone wenn es um info geht. oft habe ich auch das gefühl gerade weil mein auserwählter ein pole ist oder vielleicht sogar grundsätzlich ein ausländer.
    aber gut hab lieben dank für die schnelle antwort, werde mich dann mal an das amt wenden und info einholen.
    pozdrawiam :okok

  • Auf jeden Fall braucht Dein Zukunftiger Geburtsurkunde und Ehefähigkeitzeugnis (da wurde schon darüber gesprochen):

    https://www.d-pl.eu/thema1179.htm&…4higkeitzeugnis

    Ansonsten nur Mut, befrei Dich von der Einstellung, Du tust was ungewöhnliches, weil Du einen Ausländer heiratest, die Beamten haben mit Menschen wie Du fast jeden Tag zu tun und ich habe nicht persönlich gemerkt, dass die deswegen jemanden schlechter behandeln oder ungerne Info geben :oczko.


    Achso, weiss nicht, obs immer noch so ist (bin gespannt), aber früher musste der Deutsche nachweisen, dass er ein festes Einkommen hat um einen Ausländer heiraten zu können.

    When nothing goes right, go left!

    2 Mal editiert, zuletzt von liwia (24. November 2009 um 14:45)

  • hallo,
    dein wort in gottes ohr. für mannheimer sind manchmal sogar menschen aus den neuen bundesländer ausländer ist mir persönlich passiert. ich rede nicht einfach so sondern aus eigenen erfahrungen. zu mir hat man echt mal gesagt auf dem amt, erst kommen die anderen dann erst sie als ausländerin. ich war wie vor dem kopf gestzoßen fast geschockt. mein damaliger mann wollte sofort mit mir zum obersten chef aber ich war so verdattert wollte nur noch gebäude verlassen. das ist eine wahre geschichte nicht erfunden, aber ich werde mich davon nicht abschrecken lassen. wo ein wille ist ist immer ein weg.
    danke für deine info.
    viele grüße

  • Das tut mir Leid für Dich...anscheinend haben die hier in NRW einfach mehr Anstand und tun das hinter meinem Rücken :paluszkiem, sodass ich nicht merke, wenn ich mich als 2. Wahl anstellen muss :oczko

    Ich drück Dir/Euch die Daumen!

    When nothing goes right, go left!

    Einmal editiert, zuletzt von liwia (24. November 2009 um 15:16)

  • du hast einen rechtsanspruch auf auskunftserteilung; mit der richtigkeit der auskuenfte ist das allerdings nicht so leicht.. :nerwus
    "mal so schnell" anrufen bringts eher nicht. lass Dir immer den namen Deines gegenuebers geben (aufschreiben), und wenn dann unterschiedliche auffassungen gibt ueber die rechtslage/erforderliche docs, waere es angebracht, sich vorher informiert zu haben. denn spaeter ist die lauferei nach unnoetigen unterlagen gross...
    meistens sind die leute dort aber nett und hilfsbereit - aber nicht unbedingt auf dem laufenden.
    viel spass dabei :okok

  • Zu diesen Dokumenten:


    1. Beglaubigte Abschrift; Auszug ; aus dem Familienbuch der Eltern
    2. Abstammungsurkunde; beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
    3. Geburtsurkunde (bei Geburt außerhalb des Bundesgebiets)

    In Polen gibt es sowas wie Stamm- Familienbuch nicht, muss man also in zuständiger Behörde in Polen erklären können, was ich brauche. Geht es dabei um:

    Ad. 1. Geburtsurkunden beide Eltern? Odpis aktu urodzenia rodzicow ?

    Nachtrag:
    habe gerade noch in meinen alten Akten gefunden:
    "Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, wenn diese nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben oder wenn für die Eltern ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden ist." )
    hätte sich also für Polen erledigt, reichte in meinem Fall Internationale Geburtsurkunde - PELNY odpis aktu urodzenia :oczko

    Ad. 2. Dokument stwierdzajacy pochodzenie - Abstammungsurkunde ist doch gleichzeitig =
    Ad. 3. Geburtsurkunde - PEŁNY odpis aktu urodzenia, wo die Abstammung bewiesen ist oder was ist das für eine Abstammungsurkunde (brauchte sowas noch nie extra) und was damit gemeint ist?


    Nachweis über das erfolgte Heimataufgebot - was heisst das?

    When nothing goes right, go left!

    2 Mal editiert, zuletzt von liwia (24. November 2009 um 19:45)

  • In Hessen gibt es für heiratswillige Ausländer auch noch einen AIDS-Test beim Gesundheitsamt als besonderes Schmankerl und für Osteuropäer noch den TBC- Test. So war es jedenfalls vor ein paar Jahren.
    „Gang nach Canossa“ und alles für das große Eheglück.


    Prüfe,
    wer sich auf ewig bindet,
    ob sich nicht noch
    was Besseres findet.

  • ... warum so ein Stress?
    Wozu heiraten, wenn Leasing doch sooooo einfach ist? :mysli

    [size=10][color=darkblue]Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
    Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!
    [/color]
    [/size]

  • hallöle an alle die ihr mir so zahlreich geschrieben habt und vielen lieben dank für die hilfreichen antworten. dann können wir uns ja endlich ernsthaft damit befassen.

    ich denke nach 5 jahre zusammenleben haben wir uns gut geprüft andere sind 30 jahre in wilder ehe zusammen und trennen sich, andere kennen sich einen monat und bleiben bis ans ende ihrer tage zusammen. ewig ist nichts. das kann man eh nicht verallgemeinern. und ach mein gott was es alles gibt kontrolle wegen aids na nee das fällt flach bei uns wegen ist nix.

    habt einen schönen tag :papa2

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