Ich bin Deutscher, studiere in Polen aber an einer polnischen Universität. Für die Immatrikulation benötigt die Univerisität von mir eine Anerkennung meines deutschen Abiturs durch das Kuratorium Oświaty.
Ich hatte meine gesamten Unterlagen (Zeugnis, Übersetzung, Antragsformulare) an das Kuratorium zugesandt, bekam aber nach wenigen Wochen die Antwort, das eine s.g. Apostille fehle.
Zusammen mit einem Dozent rief ich beim Kuratorium an und Frage was man von mir verlagte. Man will eine deutsche Bestätigung, dass ich mit meinem Abiturzeugnis an deutschen Hochschulen studieren kann.
Interessanterweise steht genau das in meinem Hochschulzeugnis auf der letzten Seite: XY hat mit dem Bestehen der Allgemeinen Reife die Berechtigung erhalten an Hochschule und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland zu studieren.
Das wiederrum interesse aber das Kuratorium wenig.
Ich suche jetzt also auf Drängen der polnischen Behörde in Deutschland ein Amt, dass mir bescheinigt mit meiner Hochschulzugangsberechtigung die Berechtigung zu haben eine Hochschule in Deutschland zu besuchen. Klingt dämlich - ist aber Bürokratie.
Weiss jemand wo man da hin muss? Ggf. zum Notar?
Vielen Dank!!!!