Eingeschränktes Parallelpetitionsrecht statt Volksbegehren
Die als Element direkter Demokratie verkaufte Europäische Bürgerinitiative passt eher in ein Feudalsystem
Eines der Rechte, das auch absolutistische Herrscher häufig gewährten, war das Petitionsrecht. Allerdings war dies häufig so unverbindlich ausgestaltet, dass man kaum von einem echten, sondern eher von einem Scheinrecht sprechen sollte: So konnten Bittschriften zwar eingereicht werden - aber es stand ganz im Willen des Herrschers und seines bürokratischen Apparates, auf welche von ihnen er eingehen und welche er abschlägig bescheiden wollte. Diese weitgehende Willkür ermöglichte es, Privilegien für Günstlinge nicht als solche erscheinen zu lassen, sondern als Wohltaten, die Wünschen aus der Bevölkerung entsprangen. Und weil der Herrscher in seiner Reaktion auf Petitionen so frei war, konnten sich diese auch zu Boomerangs entwickeln, die von den Petenten gänzlich unerwünschte Ergebnisse hervorbrachten.