Begegnung: Jugend festigt Freundschaft der Städte.
Duisburg: Zwei Wochen lang haben eine Pfadfindergruppe aus dem polnischen Darłowo und Jugendliche aus dem Jugendzentrum Juzo in Homberg und die "Mühle" in Bergheim miteinander gezeltet, gearbeitet und Spaß gehabt. Mirko Greifenberg von der "Mühle" zieht ein Resümee der Jugendbegegnung.
Quelle: Rheinische Post
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Kalenderblatt: Mit 18 Jahren an die Urne.
Grundgesetzänderung ermächtigt Teenager zur Wahl.
"Sollen Teenager wählen?", fragte 1966 die "Zeit" und bezweifelte, dass "ein 18-Jähriger die Wahlreife besitzt." Laut Grundgesetz war damals das aktive Wahlrecht auf 21 und das passive auf 25 Jahre festgesetzt. Am 31. Juli 1970 trat dann die kurz zuvor beschlossene Grundgesetzänderung in Kraft. Seither dürfen Jugendliche ab 18 Jahren wählen.
Quelle: Deutschlandradio Kultur