26.09.2011 [COLOR=darkblue]Schuldfrage für Busunfall am Schönefelder Kreuz bleibt offen[/COLOR]
http://www.tagesspiegel.de/berlin/schuldf…en/4658514.html aus dem Tagesspiegel
.............. Für die Staatsanwaltschaft ist eine Autofahrerin verantwortlich, ihr Anwalt vermutet Mängel an der Autobahn.
Die Bilder der teilweise schrecklich verstümmelten Leichen haben weder die Überlebenden noch die Helfer vergessen können, von denen gestern viele in Zlocieniec waren. Zusätzlich belastend für die Opfer ist, dass die meisten noch keine richtige Entschädigung erhalten haben, weil auch ein Jahr nach dem Unfall noch keine juristische Aufarbeitung erfolgte und die Schuldfrage nicht geklärt ist.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Staatsanwaltschaft, Gericht oder Gutachter so viel Zeit lassen würden, wenn die Opfer eine größere Lobby in Deutschland hätten", sagt Radoslaw Niecko. Er ist der Anwalt des polnischen Busfahrers Grzegorz J., der nach einer komplizierten Augenoperation immer noch nicht wieder arbeiten kann. "Busfahrer verdienen in Polen nur, wenn sie fahren", sagt Niecko. "Dann gibt es Übernachtungspauschalen sowie Tage- und Kilometergeld. Mit seinem Grundgehalt von 1400 Zloty, das sind etwa 350 Euro, kann Grzegorz J. aber seine Familie mit drei schulpflichtigen Kindern nicht ernähren."
Zwar habe die Versicherung der Mercedesfahrerin eine Einmalzahlung und einen Vorschuss für notwendige Auslagen gezahlt, aber alles ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sagt Niecko. Deshalb sei es für Grzegorz J. und die anderen Opfer so wichtig, dass der Prozess gegen die vermeintliche Unfallverursacherin endlich stattfinde. Die Verhandlungen mit der Versicherung und eventuelle zivilrechtliche Prozesse um Entschädigungszahlungen würde es jedenfalls vereinfachen, wenn die Schuldfrage geklärt sei.
Lange hieß es, die Berliner Mercedesfahrerin, eine Polizistin, sei zu schnell auf die Autobahn gerast. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die heute 38-Jährige bereits im Januar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, allerdings damals schon erklärt, dass der Vorwurf der Raserei nicht stimme. Denn schon das Erstgutachten der Prüfgesellschaft Dekra geht davon aus, dass die Frau auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde fuhr. Dies ist kein Verstoß gegen Verkehrsbestimmungen. Die Fahrerin soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch die Hinterreifen des Mercedes durchdrehten.
Die Anklage bezieht sich folglich auf das Beschleunigen bei kritischen Fahrbahnverhältnissen. Aus Justizkreisen hieß es aber, es handele sich "um einen minder schweren Fall von fahrlässiger Tötung". Die Frau habe keine "erheblichen Fahrfehler" gemacht. Bei Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Haft, wahrscheinlicher ist jedoch eine Geldstrafe.
Wenn das Landgericht in Potsdam die Anklage überhaupt zulässt. Das erste Gutachten reichte dafür offenbar nicht, denn die Kammer hat ein zweites in Auftrag gegeben. Der Berliner Experte und Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle Hartmut Rau wird den Unfallablauf nun erneut rekonstruieren, dazu sollen Experten direkt am Schönefelder Kreuz den Hergang nachvollziehen.
Was bin ich froh, dass ich bisher noch niemals einen Personenschaden verursacht habe. Ich hoffe sehr, dass bleibt so.
So eine Schuld mit sich rumtragen.......... unvorstellbar!!
Eine Aussage des Anwaltes Radoslaw Niecko aber macht mich stutzig: Er sagt, Busfahrer verdienen nur Geld, wenn sie fahren. Das würde im Umkehrschluss heißen, um so mehr Kilometer sie fahren, um so mehr Geld verdienen sie. Dies aber wäre absolut verboten. Vielleicht hat aber die Zeitung etwas falsch wiedergegeben.
VO (EG) 561/2006
KAPITEL III
HAFTUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN
Artikel 10
(1) Verkehrsunternehmen dürfen angestellten oder ihnen zur
Verfügung gestellten Fahrern keine Zahlungen in Abhängigkeit
von der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der
beförderten Güter leisten, auch nicht in Form von Prämien
oder Lohnzuschlägen, falls diese Zahlungen geeignet sind, die
Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu
Verstößen gegen diese Verordnung ermutigen.
Das gilt auch für Personen, die keine Güter sind.
ROZPORZĄDZENIE (WE) nr 561/2006 PARLAMENTU EUROPEJSKIEGO I RADY
z dnia 15 marca 2006 r.