staatsbürgerschaft

  • Hallo zusammen
    Hat jemand vielleicht Erfahrung mit deutsch/polnischer staatsbügerschaft gemacht?

    Ich wurde in Deutschland geboren und möchte nun einen doppelpass beantragen.
    Zu meinen Eltern:

    Mutter in Polen geboren, lebt in Deutschland, hat nun auch einen doppelpas
    Vater wurde in Polen geboren, hat jedoch wegen seinem Beruf nun die Deutsche Staatsbürgerschaft.


    Ist es in diesem Fall überhaupt möglich?

    Gruss
    und danke

  • So wie ich das kenne (ohne Gewähr, es ändert sich ständig alles) :

    Wenn Deine Mutter doppelte Staatbürgerschaft behalten konnte , dann müsste sie eigentlich eine Spätaussiedlerin sein? In dem Fall ist das ohne Problem.. so weit ich weiss auch die Kinder von Spätaussiedlern haben das Recht ohne Probleme doppelte Staatsbürgerschaft zu haben.
    Anders ist es bei Kindern von Gastarbeitern oder den Ehepartnern von Aussiedlern, die mussten sich bis jetzt für nur eine Staatbürgerschaft entscheiden (Kinder bis 18 Lebensjahr). Ob sich da im Rahmen der EU was geändert hat, fragst Du am besten bei zuständigem Amt.

    Gruß

    When nothing goes right, go left!

  • hi
    ok danke. wo kann man sich da erkundigen, einwohnermeldeamt? Erst in deutschland oder polen am besten?
    Also meine Mutter kam 1981 hier her, hatte bis jetzt ein Dauervisum, da sie mit meine Vater verheiratet ist und dieser den deutschen pass hat.


    Kompl. Sache ;((

    Gruss und danke

  • Achso, Deine Mutter hat also erst vor kurzem den deutschen Pass beantragt und ihn bekommen ohne polnischen abgeben zu müssen? Na dann hat sich doch was geändert, früher war das nämlich nicht möglich - entweder oder hat man mir gesagt.

    Erstmal müsstest Du als Kind Deiner Mutter in polnischem Amt (wo sie früher gewohnt hat) eingetragen werden, ich weiss nicht, wie es ist, wenn Kinder schon volljährig sind..in polnischer Botschaft oder in Anwohnemeldeamt in Polen würden die Dir das sagen ob es noch geht....dafür müsstest Du Deine Geburtsurkunde in polnisch übersetzen lassen.

    When nothing goes right, go left!

    Einmal editiert, zuletzt von liwia (25. April 2011 um 13:39)

  • Nach § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der seit 28.08.2007 gültigen Fassung ist die doppelte Staatsbürgerschaft für EU-Bürger zulässig. Die Änderung des Gesetzes war erforderlich geworden, um eine entsprechende Vorgabe der EU umzusetzen..

    Gruß

    chód wilka

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