Kennt sich jemand mit Rentensachen aus ?
Ehepartner A lebt in D, bekommt Rente, stirbt.
Ehepartner B lebt in PL, bekommt poln. Rente.
B steht aus D Witwenrente zu, bekommt auch von der dt. Rentenversicherung brav bezahlt.
ZUS erfährt dass B neben seiner poln. Rente auch eine Witwenrente aus D bekommt, meint muss eine Familienrente "rodzinna" beantragen.
B fragt ZUS nach wie viel es wird, will nämlich nicht beantragen wenn es insg. weniger wird.
ZUS will sich vorher nicht festlegen also wie wir das Leben kennen heißt das: insg. weniger.
Was passiert wenn B den Antrag nicht ausfüllt ?
Kann ZUS dt. Rentenversicherung anweisen nicht zu zahlen ? Wohl kaum, B hat gegenüber der RV ja ein Rechtsanspruch den Dritte wohl kaum ins wanken bringen können würde ich meinen.
Kann ZUS die poln. Rente einstellen ? Mit welcher Begründung, immerhin hat B in PL ein Rentenanspruch mit seiner Arbeit erworben.
Danke im Voraus