Unerlaubt Fotografierte Bilder im Internet hochgeladen, in Polen möglich ?

  • Da mir IE vorhin abgestürzt ist, als ich gerade fertig war:

    Ist es erlaubt solche Bilder ohne Einverständnis der Grundstücksbesitzer (Fotograf muss sich für das Foto auf Privatgrundstück befunden haben) überhaupt zu machen und ins Web zu stellen ? Der Fotograf ist angeblich vom Nachbargrundstück über den Zaun geklettert.

    [COLOR=deeppink]links auf Wunsch von @Lilly6 gelöscht - el lopo
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    (der abgebildete Hund ist übrigens der Wachhund ,müsste wohl versetzt werden :ROTFL )

    Einmal editiert, zuletzt von Lilly6 (24. Juni 2012 um 12:15)

  • Zitat

    Original von Lilly6
    Ist es erlaubt solche Bilder ohne Einverständnis der Grundstücksbesitzer (Fotograf muss sich für das Foto auf Privatgrundstück befunden haben) überhaupt zu machen und ins Web zu stellen ? Der Fotograf ist angeblich vom Nachbargrundstück über den Zaun geklettert.


    Nicht ganz einfach zu beantworten, Lilly.
    Grundsätzlich unterliegt ein Gebäude einem Urheberrecht, nämlich dem des entsprechenden Architekten (obwohl sich das jetzt blöd anhört). § 59 UrhG gestattet aber Aussenaufnahmen und die die Verwertung von Gebäuden, sofern für diese Aufnahmen nicht das Grundstück betreten wurde, sondern von einer öffentlichen Strasse ohne Hilfsmittel, wie z.B. Leiter, Kranwagen, Hubschrauber, oder ähnlichem fotografiert worden ist. Ansonsten liegt zumindest schon mal der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vor. Solche Fotos dürfen dann auch nicht verwertet werden.

    Sind Personen auf diesen Fotos zu erkennen, dürfen diese Fotos ebenfalls verwertet werden, sofern die erkennbaren Personen lediglich Beiwerk sind und nicht den Hauptbestandteil des Fotos aumachen (z.B. Personen vor einem berühmten Gebäude wie dem Kölner Dom, dem Brandenburger Tor, usw.), se ssei denn, die Personen haben ausdrücklich zugestimmt.

    Einfacher ist es auf jeden Fall, vor dem Fotografieren eine schriftliche Erlaubnis zu bekommen.

    Zitat

    Original von Lilly6
    (der abgebildete Hund ist übrigens der Wachhund ,müsste wohl versetzt werden :ROTFL )


    Tja - es gibt Wachhunde, die werden tatsächlich wach, wenn etwas passiert :plotki

    [size=10][color=darkblue]Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
    Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!
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  • Zitat

    Original von Darek

    Grundsätzlich unterliegt ein Gebäude einem Urheberrecht, nämlich dem des entsprechenden Architekten (obwohl sich das jetzt blöd anhört). § 59 UrhG gestattet aber Aussenaufnahmen und die die Verwertung von Gebäuden, sofern für diese Aufnahmen nicht das Grundstück betreten wurde, sondern von einer öffentlichen Strasse ohne Hilfsmittel, wie z.B. Leiter, Kranwagen, Hubschrauber, oder ähnlichem fotografiert worden ist.

    Angeblich soll die Person von der Nachbarwiese über den Zaun geklettert sein, entspricht auch der Perspektive des ersten Bildes.
    Die Straße bzw. der Feldweg dorthin liegt auch in einem ziemlich anderen Winkel, weiß man es kann man an einer bestimmten Position eine Ecke des Wohnwagens von einem Auto aus erkennen (vom Pferd natürlich mehr ;) ),aber das war es dann auch. Von der anderen Grundstücksseite hätten ihn wahrscheinlich auch die anderen Hunde begrüßt, wobei ein mittelgroßer (eher klein geratener) Wolfshund-Mix ,ein anderer schwarzer Schäferhund und ein blinder Labrador wohl nicht soo furchteinflößend sind (wenn sie zu dem Zeitpunkt überhaupt anwesend waren)...

  • Zitat

    Original von Lilly6
    Angeblich soll die Person von der Nachbarwiese über den Zaun geklettert sein, entspricht auch der Perspektive des ersten Bildes.


    Na ja, dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass es sich in einem solchen Fall um Hausfriedensbruch handelt und diese Fotos dann nicht verwertet werden dürfen.

    [size=10][color=darkblue]Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
    Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!
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