Die Pressestelle des Großen Senats in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einer Pressemitteilung vom 22.06.2012 erklärt, dass korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist.
Laut BGH-Urteil können Kassenärzte aktuell weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen angesehen werden. Somit sind Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen der Pharmaindustrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken an Kassenärzte weiterhin nicht strafbar.
Quellen:
Transparency International Deutschland e.V.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…78&pos=0&anz=96