Für jeden AKW-Unfall gibt es Planungsgrundlagen für den Katastrophenschutz.
Zu diesem Thema gab es im August 2012 ein Interview mit der Diplom-Physikerin Karin Wurzbacher, Leiterin des Fachbereichs "Radioaktivität" beim Umweltinstitut München e.V.
Auf die Frage, was denn passieren würde, wenn sich - im Falle eine AKW-Unglücks und dadurch freigesetzte Radioaktivität - die Windrichtug anders drehe als geplant, antwortete sie: " Dann ist das alles Makulatur. Dann können bestimmte Auffanggebiete nicht mehr angefahren werden, alle würden kreuz und quer durcheinander fahren"
Zum Thema der Großstädte: "... da ist eine Evakuierung praktisch unmöglich. Wo sollen denn eine Million Menschen so schnell hin?"
Und absolut grotesk: Im Normalfall gilt die Strahlenschutzverordnung mit niedrigen Grenzwerten. Im Störfall gelten die nicht mehr, es sind dann weitaus höhere Grenzwerte erlaubt, die Strahlenschutzverordnung ist also nichts mehr wert. Beispiel sind Grenzwerte bei den Nahrungsmitteln:
Heute dürfen Wildschweine mit einer Belastung von mehr als 600 Becquerel Cäsium pro Kilo nicht in den Verkehr gebracht werden. Nach einem AKW-Unfall gelten andere Richtwerte und zwar EU-weit. Erlaubt sind dann bis zu 1.250 Becquerel Cäsium pro Kilo, plus 750 Becquerel Strontium, plus 2.000 Becquerel Jod und plus 80 Becquerel Plutonium.
Soll also heißen, nach einem GAU ist Radioaktivität dann nicht mehr ganz so schädlich
Das ganze Interview kann man hier nachlesen:
http://www.ausgestrahlt.de/hintergrundinf…Bon%252Btwitter