Schönen guten Morgen,
am 16.09.2014 finden in Polen Kommunalwahlen statt. Seit 1992 gibt es aufgrund des Maastricht-Vertrages EU-weit ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene. EU-Ausländer in Deutschland besitzen bei Wahlen in Gemeinden, Städten und Kreisen sowohl das Recht zu wählen als sich auch selber wählen zu lassen.
In einer recht umständlichen Prozedur musste ich mich hier bei meiner polnischen Wohngemeinde erst einmal als EU-Bürger der sein Wahlrecht wahrnehmen will, registrieren lassen. Dann wurde mir gesagt, ich könne lediglich bei den Gemeinderats- und den Bürgermeisterwahlen teilnehmen. Für die Wahlen auf Kreisebene (Powiat), also für die Kreisräte, besäße ich kein Wahlrecht.
Wer weiß da möglicherweise Bescheid? Wird in Polen der Begriff "Kommune" anders definiert als in Deutschland? Wenn es möglich wäre, würde ich schon gerne auch die Kreisräte mitwählen...
Viele Grüße aus dem Danziger Werder
Wolfgang