• Ob Weltenbummler, Auslandsrentner oder Pflegetourist: Für viele von ihnen hat der 17. August 2015 große Bedeutung – und für ihre Angehörigen. Denn für jeden Todesfall ab diesem Stichtag greift die neue Erbrechtsverordnung der EU. Sie kann bestehende Testamente hinwegfegen und zu anderen bösen Überraschungen beim Vererben führen.

    http://www.welt.de/finanzen/alter…te-wertlos.html


    Wichtig für alle die etwas zu vererben haben; ansonsten dreht man sich im Grab um. ;(


    es grüßt
    Jürgen

  • Ich kann nur jedem raten, seine Angelegenheiten zu regeln, wenn es was zu vererben gibt, speziell bei PL-DE-Ehen und ganz besonders bei Zweitehen. Ohne klare Regelung gibt es für die Nachkommen ggf. einen Supergau. Der Feind lauert oft nicht einmal in Form der eigenen Brut sondern in Form gieriger Ehepartner derselben sowie Tanten und Onkelz usw. usw. Jeder Fall ist einzigartig und es gibt kein allgemeines Rezept. Der Gang zu Anwalt zu Notar ist leider notwendig.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieses Thema in Polen gerne ausgespart wird.

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