Zwangsvollstreckung in Polen

  • Die Zwangsvollstreckung wird auf Antrag des Gläubigers auf Durchführung der Vollstreckung eingeleitet. Dem Antrag soll ein mit der Vollstreckungsklausel versehener Titel beigefügt werden.
    In dem Antrag auf Durchführung der Vollstreckung in Gegenstände des Schuldners soll der Gläubiger sowohl die Leistung und die Vollstreckungsart als auch die Vermögensteile aufzeigen, gegen die die Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden.
    Durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen ... (Quelle: anwalt.de )

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  • Gleich wie in Deutschland und angelehnt an das europäische Recht.
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    Gruss aus Ahrensburg

    [color=#000099]Moje Trójmiasto Gdańsk[/color]
    Gdy Pomorze nie pomoże, to pomoże może morze, a gdy morze nie pomoże, to pomoże może Gdańsk.
    [color=#FF3333]Wenn Vorpommern nicht hilft, dann kann das Meer helfen, und wenn das Meer nicht hilft, kann dir Danzig helfen.[/color]

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