Nur, um mal zu demonstrieren, wie das mit der Möglichkeit der Abschiebung rechtlich aussieht:
"Eine Abschiebung in den Irak war im Fall des Asylberechtigten nicht möglich, da ihm dort die Todesstrafe drohte." http://www.welt.de/politik/deutsc…Islamisten.html
Und hier geht es um einen Terroristen, der dann einfach mal seine Fußfessel abstreift und einen Mordanschlag auf eine Polizeibeamtin versuchen kann.