Hallo Mulder,
ich habe diesen Artikel übers angeln in Polen gefunden. Noch bin ich auch am stöbern und nachforschen. Man will ja nichts verkehrt machen.
[font=Arial Black]Von der Pflicht der Erwirkung der Anglerkarte sind sie Personen im Alter bis zu 14 Jahren, die unter der Aufsicht einer Person, die eine Anglerkarte besitzt, angeln, Ausländer, die sich in Polen vorübergehend aufhalten oder die Personen, die in den Gewässern, die von einem zugelassenen Fischer benutzt werden, angeln, soweit sie die Genehmigung von dieser Person haben, befreit.[/font]
Absatz ist nachzulesen unter: http://www.pzw.org.pl/home/cms/3361/…ngelns_in_polen
LG Grit