ZitatOriginal von Darek
Knebelverträge sind, mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Fernwärme zur Beheizung des Mietobjektes), sittenwidrig, da sie die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit eines der Geschäftspartner beschneiden.
Das nur mal so am Rande, obwohl ich natürlich Eure Situation nicht kenne.
Jetzt hast du mir den Rest gegeben, Darek...
Es ist ja die Fernwärme... Meinst du aber, dass der Strom (gleicher Anbieter) nicht?