Beiträge von chód wilka

    Hallo,

    wie ich gerade festgestellt habe, führt Plus im Tarif „Elastyczna na Kartę“ zum 14. September 2021 eine Kontoinaktivitätsgebühr in Höhe von 3 PLN ein. Diese wird erstmals 30 Tage nach der letzten Aktivität erhoben und danach alle 30 Tage.

    Ob dies auch bei anderen Angeboten der Fall ist, habe ich noch nicht geprüft.

    Gruß

    chód wilka

    Gibt es für Polen auch solche Übersichten wie bei uns?


    Hallo Renke,

    die Darstellung der Infektionszahlen auf einer Landkarte findest Du unter
    https://www.gov.pl/web/koronawiru…usem-sars-cov-2
    Dabei kannst Du zwischen der Darstellung nach Woiwodschaften oder nach Kreisen wählen. Alternativ stehen die Zahlen in Form von CSV-Tabellen zum Herunterladen bereit: https://wojewodztwa-rcb-gis.hub.arcgis.com/pages/dane-do-pobrania

    Gruß

    chód wilka

    Hallo Renke,

    es gibt in Polen eine Vielzahl von Prepaid-Angeboten für den mobilen Internetzugang. Mir sind 12 Anbieter bekannt, welche wiederum eine Reihe von tariflichen Optionen bieten. Wie umfangreich die Beratung im Intermarché in Kostrzyn ist, kann ich nicht beurteilen. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten halte ich eine Information vor Antritt Deiner Polenreise für sinnvoll. Es gibt eine Homepage im Internet, welche die unterschiedlichen Angebote nach Stand vom Januar 2021 aufgelistet hat:
    https://mobirank.pl/jaki-wybrac-internet-mobilny-na-karte/
    Wichtige Entscheidungskriterien dürften sein, welches Datenvolumen Du benötigst und für welchen Zeitraum und weiterhin, ob der Anbieter nach einem gewissen Datenverbrauch die Geschwindigkeit drosselt. Die Wahl der gewünschten Tarifoption erfolgt durch Eingabe entsprechender Code-Nummern. Es dürfte zweckmäßig sein, diese Code-Nummer bereits vor der Abreise zu notieren.

    Zur Frage der Netzabdeckung der verschiedenen Anbieter kann ich aktuell nichts sagen.

    Wie bereits früher im Forum besprochen wurde, gilt nach einer EU-Vorschrift die Registrierungspflicht für SIM-Karten seit einigen Jahren auch in Polen. Teilweise finden sich bei Anbietern auf deren Homepage detaillierte Angaben, wo eine Registrierung durchgeführt werden kann. In einem Fall habe ich auch das Registrierungsformular gefunden und heruntergeladen. Darin wird nach der Zustimmung zur Datenverarbeitung gefragt. Was man da alles auswerten will, ist schon beeindruckend. Soweit ich sehe, ist aber eine Zustimmung nicht zwingend. Jedenfalls halte ich es für zweckmäßig, sich schon vorab mit dieser Thematik zu befassen.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    im Zusammenhang mit dem laufenden Impfprogramm in Polen bin ich mehrfach auf die Aufforderung „zaszczep się“ gestoßen. Ich konnte bislang nicht herausfinden, von welchem Verb sich der Imperativ „zaszczep“ ableitet und würde mich über die Klärung meiner Frage freuen.

    Bleibt gesund!

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    schon das deutsche Rentenrecht ist nicht einfach. Da es hier um zwei Rentensysteme geht, wird die Situation nicht einfacher. Hinzu kommt, dass abhängig vom Zeitpunkt der Übersiedlung nach Deutschland unterschiedliche Vorschriften gelten. Ohne entsprechende Informationen und Angaben zur Art der Rente ist eine Beantwortung der gestellten Frage nicht möglich. Ich kann nur dringend eine Beratung durch Fachleute empfehlen. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos. Es gibt auch Rentenberater. Deren Tätigkeit muss jedoch bezahlt werden.
    Erste Informationen zur angesprochenen Thematik kann man hier finden:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Dow…zeit_polen.html

    Gruß

    chód wilka

    Hallo Paweł,

    würde man mit „wehikuł zielony“ besser treffen, was mit „GrüneKutsche“ ausgesagt werden soll? Wäre es richtig, hier das Adjektiv hinter das Substantiv zu setzen?

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    ich bin nicht davon ausgegangen, dass man aus dem Vorhandensein des Aufklebers darauf schließen kann, dass das Fahrzeug aktuell zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist. Sein Fehlen wäre jedoch ein Indiz dafür gewesen, dass etwas nicht in Ordnung ist.

    Inzwischen habe ich gefunden, dass man über die Homepage des Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny selbst feststellen kann, ob für ein konkretes Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Ich habe dies mit den Daten des Kennzeichens eines hier in der Nähe geparkten PKW mit polnischem Kennzeichen erfolgreich ausprobiert und Angaben zu seiner Versicherung erhalten. Sollte für den fraglichen VW-Bus gegenwärtig keine Haftpflichtversicherung bestehen, läge ein Verstoß gegen das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger vor und nach meinem Verständnis müssten die zuständigen Behörden tätig werden.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    noch müssen in Polen zugelassene Kraftfahrzeuge an der Innenseite der Windschutzscheibe - in Fahrtrichtung gesehen rechts unten - einen kleinen Aufkleber (nalepka kontrolna) haben, auf welchem das Kennzeichen angegeben ist. Hat der fragliche VW Bus diesen Aufkleber und wenn ja, stimmen die Angaben mit denen auf den Nummernschildern überein? Sollten hier Unregelmäßigkeiten vorliegen, könnte dies ein Ansatzpunkt für das weitere Vorgehen sein.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch V ist die Kostenübernahme für Krankenrücktransporte aus dem Ausland für Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall scheint aber nicht die Finanzierung das Problem zu sein, sondern die Frage, ob ein solcher Transport überhaupt zulässig ist.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    den von mir verlinkten Artikel habe ich so verstanden, dass es Anbieter gibt, welche nicht nur den eigentlichen Rücktransport organisieren, sondern auch alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen. Ich würde würde als nächsten Schritt klären, ob es solche Komplettangebote tatsächlich gibt.

    Ansonsten halte ich es für sinnvoll, einen Deutsch sprechenden Anwalt in Polen zu suchen. Entsprechende Adressen kann man finden, wenn man im Internet den Suchbegriff „Anwalt“ und den Ort in deutscher Sprache eingibt.

    Viel Erfolg!

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    nach diesem Artikel ist die Rückholung eines Coronapatienten aus dem Ausland gegenwärtig - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht möglich. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, sollte mit Hilfe einer Organisation geklärt werden, welche auf Rückholungen aus dem Ausland spezialisiert ist. Gibt es für den Betroffenen eine entsprechende Versicherung, evtl. über den Arbeitgeber?
    Ich wünsche dem Erkrankten einen unproblematischen Verlauf und eine baldige Genesung.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo,

    Zweck der Europatastatur ist es, die Eingabe aller Sonderzeichen bei auf dem lateinischen Alphabet beruhenden europäischen Sprachen zu ermöglichen. Von daher sieht das Belegungsschaubild der Tastatur zunächst sehr verwirrend aus. Zur Eingabe der Sonderzeichen sind unterschiedliche Tastenkombinationen erforderlich. So erschien mir die Handhabung sehr kompliziert und ich hatte mich bis vor kurzer Zeit nicht näher mit der Europatastatur beschäftigt. Zu beachten ist, dass es für die verschiedenen Windows-Versionen unterschiedliche Treiber gibt. Denjenigen für Windows 8 und 10 findet man hier: https://www.europatastatur.de/e1

    In erster Linie kommt für mich die Anwendung der Europatastatur für das Schreiben polnischer Texte in Frage. Kürzlich habe ich mir konkret die Eingabe polnischer Sonderzeichen mit dieser Tastaturbelegung angesehen und dabei festgestellt, dass dies nicht so kompliziert ist, wie ich bis dahin angenommen hatte.

    Zunächst einmal: Ohne besondere Tastenkombinationen funktioniert die Tastatur ganz normal als deutsche Tastatur (DE/AT). Die Eingabe der polnischen Sonderzeichen geht folgendermaßen:

    1. Zur Eingabe des Kreska (Schrägstrich über einem Buchstaben) wird zunächst die Taste rechts neben dem ß betätigt, anschließend der gewünschte Buchstabe. Bei der normalen deutschen Tastenbelegung funktioniert dies nur beim ó, bei der Europatastatur geht dies auch bei ć, ń, ś, ź.

    2. Der Punkt über dem z wird mit der zuvor erwähnten Taste eingegeben, hier ist jedoch gleichzeitig die AltGr-Taste zu betätigen.

    3. Wie man das Ł eingibt, ist versionsabhängig. Unter Windows 10 muss man zunächst die Kombination AltGr + f betätigen, danach erhält man durch Tippen auf die Taste L das Ł.

    4. Für das Ogonek unter dem a bzw. e ist die Kombination AltGr + L zu betätigen.

    Mit der Europatastatur kann man alle im polnischen Alphabet vorkommenden Buchstaben sowohl als Groß- als auch als Kleinbuchstaben eingeben. Bei der bislang von mir benutzten Tastaturbelegung Polnisch 214 ist das nicht der Fall.

    Gruß

    chód wilka

    Hallo Alex,

    bei Verlegung Deines Wohnsitzes nach Polen brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Bei Arbeitnehmern sind die Dinge klar. Welche Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllst Deiner Meinung nach?

    Gruß

    chód wilka

    Hallo Sven,

    könnte es sein, dass sich Deine Anleitung auf ein Textverarbeitungsprogramm bezieht? Mir geht es konkret um die Teilnahme am Chat hier im Forum. Darin schreiben wir auf Deutsch, bei polnischen Ortsnamen beispielsweise würde ich schon gern die korrekte Form mit diakritischen Zeichen verwenden. Da sehe ich bislang nur folgende Möglichkeiten:

    1. Während des Schreibens jeweils zwischen deutscher und polnischer Tastaturbelegung wechseln.
    2. Die polnischen Ortsnamen aus einer Textdatei oder aus dem Internet hineinkopieren.
    3. Verwendung der Europatastatur. (Mit dieser kann ich mich bis jetzt nicht anfreunden.)

    Was schlägst Du vor?

    Gruß

    chód wilka