Schönen guten Abend,
hallo Renia,
in Artikel 22 des Maastricht-Vertrag wird EU-weit das Ausländerwahlrecht geregelt (http://dejure.org/gesetze/AEUV/22.html)
Die Umsetzung wird in praktisch allen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt, da nationales für die eigenen Bürger geltendes Wahlrecht auch bei EU-Ausländern angewendet wird. Außerdem gibt es vielfach auch bestimmte zu erfüllende Voraussetzungen und mitunter auch Einschränkungen beim passiven Wahlrecht: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j….78677474,d.ZWU
In Polen können EU-Ausländer problemlos das aktive und passive Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen wahrnehmen. Wichtig für mich wäre jedoch zu wissen, ob EU-Ausländer in Polen bei Kreisratwahlen, also auf Kreisebene, teilnehmen dürfen. Wenn nicht, warum nicht?
Bei der Registrierung für die Wahlen wurde mir auf dem Rathaus gesagt, nach EU-Recht dürfe ich nur an den Gemeinderatswahlen und nicht bei den Kreisratwahlen teilnehmen. Das könnte stimmen, wenn die Kreisratwahlen in Polen nicht zu den Kommunalwahlen gezählt werden...
Viele Grüße aus dem Danziger Werder
Wolfgang