Beiträge von chelmno.info

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    od Smokey
    Kann mir jemand sagen wie es mit Hunden gehandhabt wird in Polen? Irgendwelche speziellen Auflagen (EU-Heimtierausweis liegt schon parat)? Leinenzwang? Maulkorbzwang? Wie sieht es allgemein mit Hunden in der Stadt/am Strand aus?

    Ich habe mir die ganze Diskussion nicht durchgelesen, kann aber soviel sagen, dass jede Gemeinde, was die allgemeine Ordnung und Sicherheit angeht, eigene Regeln aufstellen und diese mit Hilfe eigener Ordnungskräfte (sog. Stadtpolizei, entspricht dem Ordnungsamt in Deutschland) durchsetzen kann.

    Bei uns in der Stadt gibt es z.B. Leinenzwang für alle Hunde. Verpflichtet ist man auch, Plastikbeutel oder ähnliche Mittel bei sich zu führen, die es ermöglichen, die "Hinterlassenschaft" des Hundes, nachdem dieser sein "Geschäft" verrichtet hat, von öffentlichen Flächen zu beseitigen.

    Denkbar ist auch, dass Hunden der Zutritt von gewissen Flächen wie Parks, Dünen, Strandabschnitten vollkommen untersagt ist. Im Einzelfall müsste man sich bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen, um genau zu wissen, was zulässig ist oder nicht.

    Als Tourist, besonders als Ausländer, kann man sicherlich mit einer freundlicheren Reaktion von Ordnungshütern rechnen als als Einheimischer, von dem man unbedingt erwartet, dass er die örtlichen Regelungen kennen sollte. Wird man also von uniformierten Kräften angesprochen, sollte man einfach deren Hinweise befolgen. In fast allen Fällen kommt man dann mit einer freundlichen Ermahnung davon. Unwirsch reagieren oder sich auf lange Diskussionen einlassen, bringt nichts, außer vielleicht, dass die Polizei dann ihren Spielraum voll ausschöpft und ein Bußgeld verhängt.

    Typischet Fallstrick für ausländische Touristen ist übrigens der Genuss alkoholischer Getränken auf öffentlichen Flächen außerhalb von Biergärten, Gaststätten etc. Mal eben ein Bierchen auf einer Parkbank trinken, ist in Polen (landesweit, weil per Gesetz geregelt) verboten.

    Hallo,

    auf gut Glück probieren kannst Du es beim Standesamt in Polen, aber zuständig ist laut Gesetz eindeutig der Konsul, denn:

    "Wenn ein poln. Bürger ... vor seinem 16. Lebensjahr (Polen) verlassen hat und im Ausland lebt, stellt der Konsul die erforderlichen Papiere aus."

    Hier sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Art. 15 und Art. 71), was die örtliche Zuständigkeit der polnischen Behörden angeht.


    USTAWA
    z dnia 29 września 1986 r.
    Prawo o aktach stanu cywilnego


    Art. 71. 1. Obywatel polski lub zamieszkały w Polsce cudzoziemiec niemający obywatelstwa żadnego państwa zamierzający zawrzeć małżeństwo za granicą może otrzymać zaświadczenie stwierdzające, że zgodnie z prawem polskim może on zawrzeć małżeństwo. Przepis art. 41 § 2 Kodeksu rodzinnego i opiekuńczego stosuje się odpowiednio.

    2. Zaświadczenie, o którym mowa w ust. 1, wydaje kierownik urzędu stanu cywilnego miejsca zamieszkania osoby, której zaświadczenie dotyczy.

    3. Jeżeli obywatel polski zamieszkały za granicą nie miał miejsca zamieszkania w Polsce albo nie można ustalić jego ostatniego miejsca zamieszkania w Polsce albo wyjechał z Polski przed ukończeniem 16 roku życia i stale przebywa za granicą, zaświadczenie, o którym mowa w ust. 1, wydaje konsul.


    Art. 15. Jeżeli osoba żądająca dokonania czynności przez urząd stanu cywilnego nie ma w kraju miejsca zamieszkania, właściwość miejscową w sprawach rejestracji stanu cywilnego ustala się na podstawie ostatniego miejsca zamieszkania tej osoby w kraju. W razie braku takiej podstawy lub jeżeli wnioskodawcą jest konsul, czynności tych dokonuje się w urzędzie stanu cywilnego właściwym dla dzielnicy Śródmieście miasta stołecznego Warszawy.

    Hallo,

    zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Wenn also (noch bzw. auch) ein Wohnsitz in Polen besteht (bei Wegzug abgemeldet?), kannst Du Dir das Dokument auch in Polen besorgen. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Du kannst das alles auf dem Schriftweg erledigen bzw. auch einem Verwandten/Bekannten in Polen eine Vollmacht erteilen und die Gebühr in Höhe von 38,00 Zloty dem Standesamt überweisen.

    Die Telefonnummer eines polnischen Standesamtes im Internet nicht zu finden, ist eigentlich unmöglich, weil Behörden in Polen gesetzlich verpflichtet sind, Websites mit entsprechenden Angaben zu unterhalten.

    Schreibe doch mal, welches Standesamt für Dich zuständig ist. Wo bist Du in Polen gemeldet?

    Langsam füllt sich wieder der Terminkalender in Chelmno. Wer auf der Durchreise ist, kann hier nachschauen, ob gerade eine besuchenswerte Veranstaltung stattfindet.

    Höhepunkt der vergangenen Wochenendes war ein sog. Reenactment, d.h. eine schauspielerisch-symbolische Inszenierung der Geschichte des 66. Kaschubischen Infanterieregiments und des 8. Kavallerieschützenregiments aus Chelmno im August und September 1939, die viel Beifall gefunden hat.


    [Blockierte Grafik: http://chelmno.blox.pl/resource/25april09b.jpg]

    Das Baujahr könnte auf einen erheblichen Instandsetzungsbedarf schließen. Nach konkreter Erfahrung mit einem Einfamilienhaus ähnlichen Alters kann ich sagen, dass trotz vorsichtiger Kalkulation viele Dinge erst während der laufenden Modernisierungsarbeiten ans Tageslicht gekommen sind. Im Ergebnis war die Herstellung des "Wie-neu-Zustands" teurer als es ein Neubau gewesen wäre.

    Daher würde ich das Objekt gemeinsam mit einem Architekten und einem erfahrenen Baufachmann ansehen und den Instandsetzungsbedarf genau ermitteln lassen. Das kann man als Laie nicht (unbedingt).

    Nach einer Erwerbstätigkeit im Ausland nach Polen zurückkehrende Personen sollten - ganz unabhängig von sozialrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Fragen - klären, wie sich ihr Verhältnis zum polnischen Fiskus gestaltet. Viele polnische Finanzämter waren bei Steuerzahlern, die sich in Polen nicht ausdrücklich beim Finanzamt abgemeldet haben, davon ausgegangen, dass diese nur vorübergehend im Ausland tätig und daher in Polen weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind. Inwieweit solche Personen, die tatsächlich mehrere Jahre im Ausland gewohnt haben, mit einer Rückkehr nach Polen die Ansicht des polnischen Finanzamts bestätigen könnten, dass sie steuerrechtlich die ganzen Jahre über ihren Wohnsitz in Polen hatten, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich möchte aber dennoch auf dieses potentielle Problem hinweisen (wenn man denn tatsächlich nach dem Wegzug in Polen keine Steuererklärungen mehr eingereicht hat) und kann allen Rückkehrwilligen nur empfehlen, sich rechtzeitig auf einschlägigen Internetseiten über den Diskussionsstand zu informieren, den ich im Detail auch nicht kenne, und sich ggf. von einem Steuerberater beraten zu lassen.

    Ich kann zwar die Ausgangsfrage nicht beantworten, möchte aber bei dieser Gelegenheit ein paar allgemeine Infos zum Krankenversicherungsschutz in Polen und über die Europäische Versicherungskarte als Nachfolgerin des früheren Auslandskrankenscheins loswerden:

    Polnische Staatsangehörige können sich beim Arbeitsamt ihres Wohnsitzes in Polen arbeitslos melden. Dann sind sie in Polen gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zahlt das Arbeitsamt. Dann kann der Arbeitslose die Ausstellung einer Europäischen Versicherungskarte (Europejska Karta Ubezpieczenia Zdrowotnego) beim Nationalen Gesundheitsfonds beantragen, die während eines Besuchs von Familie/Bekannten in einem anderen EU-Land zumindest in Notfällen Krankenversicherungsschutz bietet.

    Die Europäische Versicherungskarte wird für max. zwei Monate ausgestellt. Besuche von Familie/Bekannten bzw. Aufenthalte im Ausland zu touristischen Zwecken sind ausdrücklich in den Formularen des Nationalen GEsundheitsfonds als mögliche Optionen für eine Ausstellung vorgesehen.

    Weitere Infos über die Europäische Versicherungskarte:
    http://www.nfz.gov.pl/ue/index.php?k…nr=6&artnr=1815

    Der Arbeitslosenstatus ist natürlich nur eine von vielen rechtlichen Grundlagen, die eine (Pflicht-) Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ermöglichen bzw. erzwingen. Wer in Polen Schüler, Student, Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner ist, ist gesetzlich krankenversichert und kann sich dann bei einer Reise ins EU-Ausland eine kostenlose Europäische Versicherungskarte ausstellen lassen, die dann für den Fall der Fall eine Grundsicherung im Aufenthaltsland begründet.

    Irgendwie fühle ich mich missverstanden. Es geht mir nur darum: Sollte man nicht Menschen, die NICHT gerade Fernsehen sehen, Radio hören oder im Internet News verfolgen, bessere Möglichkeiten verschaffen, auf für sie potentiell gefährliche Situationen aufmerksam zu werden?

    Treiben wir es doch einmal mit den polizeitaktischen Erwägungen auf die Spitze: Selbst wenn mir die Polizei eine SMS schicken würde, die gar nichts Konkretes sagt, z.B. "Gefahr in Chelmno. Bitte im Haus bleiben und Türen verschließen, bis Entwarnung gegeben wird." dann würde ich wahrscheinlich diese Empfehlung befolgen. Ob da jetzt draußen in der Stadt ein Amokläufer, ein Zirkuslöwe oder sonstwas überwegs ist, wäre für mich zunächst absolut zweitrangig. Meine Neugier würde ich später - nach der Entwarnung - befriedigen ...

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    od Mulder
    Ich weiß nicht, ob es einem, der so etwas vorhat oder schon dabei ist, als Vorteil dient - da kenne ich mich zu wenig aus, aber ich vermute es ganz stark.

    Theoretisch könnte ein Amokläufer während seiner Tat auch Radionachrichten verfolgen. Daran kann ihn auch niemand hindern. Auf den Inhalt der Medienberichterstattung hat die Polizei kaum Einfluss, so dass diese einsatz- und ermittlungstaktisch viel problematischer ist. Es sei denn, sie steuert den Informationsfluss selber durch aktive, unmittelbare Kommunikation.

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    od Mulder
    chelmno.info
    Sorry, Andreas, aber von der Idee halte ich schon deswegen nichts, weil gerade im Verlauf dieses dynamischen Amoklaufs auch deutlich wurde, wie gefährlich da falsche Twittermeldungen die Aktionen der Polizei konterkarierten. So wurde recht früh getwittert, dass sich der Amokschütze getötet habe. Und zu einem Zeitpunkt, als dass noch gar nicht der Fall war. Die widersprüchlichen Meldungen in Echtzeit waren sicher ein echtes Problem, aber ich weiß nicht, ob das in echt hilft, wenn wir Meldungen im Sensationstakt à la ntv bekommen und dann noch falsche. Sollte das Twittern von der Polizei gesteuert sein, könnte sich das ebenfalls nachteilig auf den Ermittlungserfolg auswirken und gar noch eine größere Gefährdung hervorrufen, da Täter ja dann auch mitlesen oder mithören.

    Absolut richtig, die FALSCHEN und SPEKULIERENDEN Twittermeldungen waren ein Problem, weil es keine VERLÄSSLICHEN gab.

    Verschafft es einem Amokläufer denn irgendeinen taktischen Vorteil, wenn er auf seinem Handy liest, dass er gerade in Schule X sein Unwesen treibt - oder einem Bankräuber, der gerade in der Filiale Y Geiseln genommen hat und sowieso durchs Fenster sieht, wie die Bank von der Polizei umstellt wird?

    Über das wann, ob und wie einer Informierung per SMS, Twitter etc. würde natürlich die Einsatzleistung der Polizei entscheiden. Wenn ich als Bürger aber weiß "Bankräuber auf der Flucht", dann habe ich zumindest die Möglichkeit zu entscheiden, meinen Einkaufsbummel zu verschieben und der Polizei durch meine Anwesenheit auf der Straße nicht noch die Arbeit zu erschweren.

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    od nowicjusz
    Den Vorschlag ansich finde ich genial, allerdings würde es bei mir zum beispiel wenig bringen da ich mein Handy ständig aushabe und meine Nummer nur 6 Leute haben :haha Ich bin da auch misstrauisch gegenüber der Polizei und ähnlichen Institutionen. Weil wenn ich so mitbekomme wie die mit den Daten umgehen, läufts mir eiskalt den Rücken runter...

    @Nowicjusz, das soll kein Zwang, sondern ein Angebot sein. Meine Handynummer steht sowieso im Internet, weshalb es mir z.B. völlig egal wäre.

    Vielleicht denke ich zu einfach, aber ich verstehe nicht, warum staatliche Stellen vorhandene Kommunikationsmöglichkeiten nicht aktiv nutzen?

    Wie war denn die Lage vorgestern in Winnenden? Man sieht als Einwohner, dass immer mehr Polizeifahrzeuge durch die Stadt fahren, hört, dass "irgendetwas in der Schule passiert ist", ohne Genaues zu wissen. Dann machen sich besorgte Eltern und neugierige Zeitgenossen natürlich gleich auf zum Ort des Geschehens, obwohl sie - zur eigenen Sicherheit und zum Wohle des Polizeieinsatzes - besser zu Hause aufgehoben wäre. Eine schnelle und konkrete Informierung der Bevölkerung kann in solchen Situation doch Menschenleben retten, oder nicht?

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    od Mulder
    Wie kannst du da ein Alarmierungssystem erwarten?

    Weil es einfach machbar ist, zumindest per Twitter. Die Polizei richtet für jeden Landkreis einen extra "Alarm-Account" ein, dem ich followen, also die dort von der Polizei veröffentlichten Nachrichten abonnieren, kann. Dann hätte ich zumindest die Chance, in Echtzeit aus erster Hand - und nicht über spekulierende Medien - über einen Amoklauf, einen Chemieunfall, eine Bombendrohung etc. informiert zu werden und verlässliche Infos auch an Arbeitskollegen, Nachbarn etc. weiterzugeben.

    Ich möchte einmal im Zusammenhang mit diesem Massaker eine ganz andere Frage aufwerfen: Warum gibt es eigentlich keine Alarmierungssysteme, die unbeteiligten Personen effektiv die Chance geben, zeitnah über eine akute Gefahrenlage in ihrer näheren Umgebung informiert zu werden und sich so selbst vor Gewalttätern in Sicherheit zu bringen?

    Während die ermordeten und verletzten Opfer in der Schule selbst sicherlich kaum eine Chance hatten, dem Angriff zu entfliehen, so könnte sich das bei der Person, die auf dem benachbarten Klinikgelände erschossen worden ist, und dem Autofahrer, der als Geisel genommen und den Täter zwei Stunden lang durch die Gegend fahren musste, schon anders darstellen. Hat die Polizei den Fluchtweg des Täters verfolgt, gilt das auch für die letzten Opfer in dem Autohaus.

    Ich kenne zwar nicht die Grenzen des gegenwärtig technisch Möglichen, aber ich würde mir in Zeiten von Twitter und Mobiltelefonen wünschen, dass ich als Bürger die Chance habe, meine Handynummer in einem von der Polizei gespeisten SMS-Alarmierungssystem registrieren zu können, um in solchen extremen Gefahrenlagen eine SMS zu erhalten "Achtung! Gewalttäter in X. Bitte zu Hause bleiben." Parallel sollten auch Benachrichtungen per E-Mail / Twitter-Updates für Leute machbar sein, die gerade am Computer sitzen.

    Wäre solch ein System nicht ein wichtiger Schritt dahin, die Bevölkerung rasch und unkompliziert mit Informationen zu versorgen, die bisher mit Lautsprecherdurchsagen bzw. von Haus-zu-Haus-Gehen bzw. über traditionelle Medien mitgeteilt werden? So könnte man auch Empfehlungen im Fall von Chemieunfällen etc. übermitteln.

    Was meint Ihr?

    @Filut,

    1. Ich sehe das so wie Olaf. Der Beamte war einfach nur nett und wir sollten deshalb die Diskussion auch in seinem Interesse hier nicht weiter vertiefen.

    2. Bei der Anwaltssuche orientiere die eher nach der Sprache. Ich kenne niemanden. Google doch mal "Polen Rechtsanwalt". Dein Fall betrifft alle Rechtsbereiche (Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht), so dass Du vor allem jemanden brauchst, der alle Papiere durchschaut und Dir die Rechtslage und möglichen Vorgehensweisen im persönlichen Gespräch auf Deutsch verständlich verklickert.

    Bevor ich in diesem Fall den Bagger bestellen würde, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zur Rate ziehen. Übrigens muss man auch das Baurecht und nicht nur das Naturschutzrecht beachten (Baugenehmigung erforderlich?).


    Interessant ist, dass die Verordnung für diesen Landschaftsschutzpark eine Vorschrift enthält, die einer auch bei uns geltenden ähnlich ist, nämlich ein Verbot, in einem Abstand von bis zu 100 m von der Uferlinie eines Gewässers (zbiornik wodny) neue Bauwerke (obiekt budowlany) zu errichten.

    § 3 Abs. 1 Ziff. 7 der "Inski"-Verordnung:
    budowania nowych obiektów budowlanych w pasie szerokości 100 m od linii brzegów rzek, jezior i innych zbiorników wodnych, z wyjątkiem obiektów służących turystyce wodnej, gospodarce wodnej lub rybackiej;

    Was in Polen sehr wenige Menschen wissen, ist, dass das Baugesetz eine Definition des Begriffs "Bauwerk" ("obiekt budowlany") enthält. Diese Definition ist sehr weit und umfasst sogar Schaukeln und Sandkästen! Interessant, nicht wahr? Tolle Schlagzeile für die Boulevardpresse: "Klein Timo weint. Mama muss Bußgeld für Sandkasten am Froschteich zahlen."

    Ich würde mich erst einmal genau informieren, was ich tatsächlich mit dem Tümpel und überhaupt auf dem Grundstück machen darf und was nicht. Es nützt doch nichts, auf einen ablehnenden Bescheid zu pochen, wenn bei dieser Gelegenheit vielleicht irgendwelche schon begangenen Sünden dokumentiert werden, die eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat (bei erheblichen Schäden an der Natur denkbar) darstellen! Da bringt man sich doch selber in Teufels Küche, egal ob das in Deutschland, Polen oder sonstwo ist!

    Ich weiß nicht, wo Filut genau sitzt, aber wenn im Iński Park Krajobrazy, dann finden wir hier

    http://www.zlocieniec.gawex.pl/dipk/pliki/ins…episyinski.html

    eine nette Verordnung des Woiwoden von Westpommern.

    Ins Auge fällt dann sogleich § 3 Abs. 1 Ziff. 8, also

    W Parku wprowadza się następujące zakazy:
    likwidowania, zasypywania i przekształcania zbiorników wodnych oraz obszarów wodno-błotnych;

    Ich habe mir die ganzen Rechtsvorschriften, die man auf der gesamten Homepage findet, nicht durchgelesen (sind ja einige Dokumente), aber die von mir genannte Vorschrift wird, wenn Filut im Gebiet dieses Landschaftsschutzparks wohnt und nicht irgendwelche Ausnahmen anwendbar sind, sicherlich eine Rechtsgrundlage dafür bilden, dass die Behörde eine Veränderung des Tümpels nicht zulassen darf.

    Zitat

    od Filut
    Er hat sich aber geweigert uns was schriftliches zu gebeben, ansonsten müsste er mit der Polizei kommen. ????

    Filut,

    "schriftlich geben" bedeutet, Eure Sache aktenkundig zu machen. Erkundige Dich doch erst einmal, was bei Euch konkret für Vorschriften gelten. Vielleicht hat der Herr ja bei seinem Ortstermine Dinge bei Euch auf dem Grundstück gesehen, die schon nicht mit den Vorschriften zu vereinbaren sind, und will Euch nicht das Leben schwer machen.

    Bei uns im Landschaftsschutzpark könnte es (bei enger Auslegung der Vorschriften) zum Beispiel schon kritisch werden, wenn man eine hügelige Fläche auf seinem Grundstück planiert, um dort einen Bolzplatz für seine Kinder anzulegen (weil "natürliche Geländeform verunstaltende Erdarbeiten"). Da denkt ein normaler Mensch natürlich nicht daran, ein geschulter und täglich mit solchen Dingen befasster Beamter schon. Und wenn dieser Verstöße als Amtsperson wahrnimmt, muss er aktiv werden. Wenn er eine Akte über einen Vorgang anlegt, hat er diesbezügliche Verstöße mit Sicherheit wahrgenommen. Alles klar?

    Hallo,

    PARK KRAJOBRAZOWY ist ein Landschaftsschutzpark, also so etwas, wie wir auch hier haben (gibt es ja auch mittlerweile eine ganze Menge davon).

    Was einen Tümpel angeht, hat ein Gemeindevorsteher eher nichts zu melden. Der ist bestenfalls für Sträucher zuständig:-)

    Der Herr vom Landschaftsschutzpark muss Euch natürlich was Schriftliches geben, wenn Ihr darauf besteht (also Euer Anliegen schriftlich bei der Verwaltung des Landschaftsschutzparks einreichen oder zu Protokoll geben).

    Gut, dass Ihr Euch rechtzeitig erkundigt und noch nicht angefangen habt. Das Naturschutzgesetz enthält nämlich am Ende einige Artikel, die Verstöße gegen Vorschriften eines Landschaftsschutzparks als Ordnungswidrigkeit werten (max. 5000 Zloty Geldbuße + Wiederherstellung des vorherigen Zustands, wenn nicht möglich, pauschal 10000 Zloty Ausgleichszahlung, und/oder bis 30 Tage Arrest).