da es sich immer mehr abzeichnet, dass ich nach Mai wieder nach Berlin zurueckkehre habe ich mal wieder eine frage.
ich kann meine arbeitslosenhilfe hier aus england mit nach D nehmen fuer drei moonate, soviel weiss ich schon. in D kann ich kein ALG beantragen, da nicht vorher in D gearbeitet, also muss ich ALG II beantragen, dass ich wie es scheint auch fuer Magda mit beantragen kann, auch wenn wir nicht verheiratet sind. die lebensgemeinschaft ist durch etliche briefe/rechnungen, die an uins beide in england addressiert sind, nachweisbar.
frage 1, die mir gerade beim schreiben aufgefallen ist:
die englische jobseekers allowance wird mir vermutlich gegen mein ALG II als einkommen gegengerechnet?
frage 2, um die es hier eigentlich ging:
Magda ist in D nicht arbeitsberechtigt, da wir nicht verheiratet sind, und aus demselben grund kann ich sie nicht ueber familienversicherung krankenversichern, was bedeutet, dass sie selbst eine KV abschliessen muesste.
als ALG II empfaenger wuerde meine KV bezahlt, da Magda aber selbst keinen individuellen anspruch auf ALG II oder Sozialgeld hat, wer traegt die kosten?
danke fuer alle antworten...