Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung auf Polnisch?

  • Hallo zusammen.

    Durch einen Todesfall in der Familie ist mir klar geworden wie wichtig der Papierkram ist.
    Vieles wäre etwas einfacher und auch mehr im Sinne der Verwandten, wenn man sich vorher um Vollmachten und Verfügungen gekümmert hätte.

    Nun bin ich soweit, daß ich das alles mal für die ganze Familie vorbereiten will, alle (die es wollen, natürlich) sollen zumindest die Vorsorgevollmacht ausfüllen.

    Dabei habe ich mich gefragt, ob es die Vollmachten auch in polnischer Sprache gibt.
    Auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe ich die Formulare zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf englisch,französisch, italienisch, russisch, türkisch gefunden. https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html

    Suchmaschine spuckt ein paar Ergebnisse aus, die Links auf den Seiten führen aber oft ins Nirgendwo.

    Ich weiss, es ist kein so tolles Thema, aber habt ihr euch da schon mal erkundigt? Evtl um es euren polnischen Verwandten zu erklären?

    Mir ist klar, daß die Rechtsprechung in Polen anders ist, d.h. diese Formulare brauchen wahrscheinlich nur deutsche Staatsangehörige? Trotzdem wäre es doch hilfreich, wenn es sie auch auf Polnisch gäbe.

    Zur Lage in Polen habe ich folgendes gefunden, falls es jemanden interessiert: (ohne Gewähr)
    http://www.internationales-betreuungsrecht.de/category/polen
    Vorsorgeformulare gibt es uA auch auf test.de zum Download: https://www.test.de/Vorsorge-Set-F…geformulare-pdf

    Gruß,
    Ola

    Nevermore...

  • OLA.
    Dzieki. Wichtiges Thema, Danke dafuer :!: Tagge das mal.

    Ich bin dabei bei diesem Thema (wir werden nicht juenger). Zumal die Rechtsaufassungen in PL anders sind als in D

    Ein Dolmetscher berechnet so ca 100 PLN fuer 2/3 Seiten Kfz-Dolumemte.
    Mit 200/300 PLN sollte am/frau dabei sein. Besser vorher einen RA einschalten fyer Testament und das Recht ayf freie Willensausauebung (ohne Kirche, PiS, CSU usw).

    Einmal editiert, zuletzt von olaf (2. September 2019 um 20:50)

  • Danke Olaf,

    Stimmt, das einfachste ist es wohl einen Dolmetscher zu beauftragen.
    Zum Glück ist das bei uns nicht ganz so akut, wir gehen alle Fragen durch und eine grosse Hilfe ist auch der Hausarzt der sich Zeit für Fragen nimmt. (Ist heutzutage auch ein Glück)
    Vielleicht wird das bmjv sein Angebot noch mal ausweiten, wäre für viele in D eine Hilfe.

    Das Alter spielt, zumindest bei der Vorsorgevollmacht keine Rolle, finde ich.
    Ein Unfall kann immer passieren und wenn sich dann die Familie zusätzlich zu den ganzen Sorgen auch noch mit Papierkram, Vollmachten und rechtlichen Betreuern rumschlagen muss…

    Grob gesagt, man sollte sich um seine Dinge kümmern, solange man es kann.

    Gruß,
    Ola

    Nevermore...

  • Diese furchtbaren Stern links... einseitige Berichterstattung usw.

    Und[size=10] [/size][size=10]Nein, ich will dieses Video samt der ganzen Werbung und dem ganzen geschissen der da drum dranhängt nicht sehen.[/size]

    Zurück zum Thema... Aus eigener Erfahrung, trotz Verbot/Wunsch (Patienten Verfügung) keinerlei Reanimation, wurde diese bei meiner Mutter (86J.) bei einer OP doch durchgeführt, warum?
    Damit in der Statistik die Todesfälle auf dem OP Tisch nicht mit gezählt werden. Versterben danach auf der Station, kein Problem!

    Beste Grüße,
    Oliver

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