Zitatod BunterHund
Achtung! Ich distanziere mich sehr deutlich von der Aussage die gleich kommen wird! Ich möchte lediglich ein Beispiel anführen!
...
Soweit ich mich erinnern kann, gab es in einem ähnlichen Fall lediglich eine Geldstrafe.
Und außerdem urteilte das Bundesverfassungsgericht:
Zitat§ 90 a ... verbietet nicht ablehnende und scharfe Kritik am Staat zu üben und verfassungsfeindliche Ziele zu propagieren.
(Hier ging es um verfassungsfeindliche Wahlspots im Fernsehen!)
Der Unterschied ist wahrscheinlich wie bei der Auschwitz-Lüge: Auch die Bestrafung derer ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, oder?