Haus bzw. Grundstück

  • hallo
    wollte gerne mal wissen , wie das für deutsche rechtlich in polen ist mit erwerb eines hauses oder grundstück.
    ist dies möglich und mit welchen voraussetzungen.?
    gelten die gleichen bestimmungen in ganz polen oder ist es region abhängig?
    um hilfe wäre ich sehr dankbar.
    viele grüße

    berni

  • Hey,wenn ich das gut weiss dann dürfen die Deutsche kein Grundstück oder Haus in Polen kaufen.Man muss polnischepass haben.
    Gruß
    grins

  • Hallo!

    Ich schätze mal nicht, dass generell nicht erlaubt ist für einen Ausländer in Polen ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen!

    Hier habe ich mal ein Link zu diesem Thema:
    http://www.brennecke-partner.de/default.php?Na…nrecht&Sliste=0

    Dieser Anwalt schreibt, dass man erst eine Genehmigung braucht um sich in Polen Immobilien kaufen zu können! Ich schätze mal, dass man so eine Genehmigung in der zuständigen Behörde Vorort einholen muß!
    Wie ich gesehen habe, kann man diesem Anwalt auch eine Nachricht schreiben! Vielleicht erfährst du so bischen mehr!

    Gruß Rafael

  • ... soweit mir bekannt, kommt es neuerdings darauf an, ob das Grundstück eher im westlichen oder im östlichen Polen liegt.
    Als Polen der EU beigetreten ist, wurden für den Erwerb von Immobilien (durch Ausländer) Sperrfristen vereinbart. Hierbei wurde dann aber zwischen 2 Kategorien der Woiwodschaften (ähnlich unseren Bundeländern) unterschieden.
    In den östlichen Woiwodschaften betrug die Sperrfrist 3 Jahre.
    Es dürfte hier also seit dem 1. Mai 2007 eigentlich keine Probleme geben.

    Die anderen Woiwodschaften (also die westlichen) haben dagegen eine Frist von 7 Jahren, gilt also noch bis 2011.
    Hierzu zählen die Woiwodschaften, die früher mal zu Deutschland (ganz oder teilweise)
    gehörten: Schlesien, Pommern, Lebuser Land, Großpolen, Masuren.

    (die 3 Jahres-Frist gilt also daher für alle anderen Woiwodschaften)

    Hatte mich auch mal darum bemüht, klappt bei mir allerdings aus oben angeführten Gründen (noch) nicht, da ich mich für den Raum um Danzig (Pommern) interessiere.

    Schönen Sonntag noch!
    Darek

    [size=10][color=darkblue]Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
    Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!
    [/color]
    [/size]

    Einmal editiert, zuletzt von Darek (16. Juli 2007 um 11:37)

  • Hallo,

    das Thema liegt zwar schon ein paar Monate zurück, aber vielleicht interessiert es ja noch.

    Ich habe vor drei Jahren das einschlägige Gesetz ins Deutsche übersetzt, nämlich das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer vom 24.03.1920 (in der durch das Änderungsgesetz vom 29. Januar 2004 verliehenen Fassung). Was ich zu bieten habe, ist also nicht brandneu, aber tiefgehende Gesetzesänderungen hat es meiner Kenntnis nach seither nicht gegeben.

    Hier der Link zur Übersetzung

    Schöne Grüße in die Runde

    AP

    Einmal editiert, zuletzt von chelmno.info (3. November 2007 um 20:12)

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