Hallo zusammen !
Meine Freundin und ich planen im Sommer evtl. nach Masuren zu fahren und dort ein Ferienhaus zu mieten. Evtl wollten noch ein paar Freunde mitkommen.
Jetzt habe ich jedoch folgendes gelesen:
Zitat
Aus den "Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes - Reisemerkblatt Polen":[...]
Meldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urząd Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen. [...]
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit dieser Regelung gemacht? Was passiert denn, wenn man's nicht macht und es wird kontrolliert?
Ich war bisher 2 mal in Polen (bei der Familie meiner Freundin in Oberschlesien), habe mich jedoch nicht derartig angemeldet. (Wurde alledings auch nicht kontrolliert etc.)
Bei ihrer Familie würde ich das ja vielleicht noch als möglich ansehen.
Allerdings käme es mir doch etwas seltsam vor, zum Eigentümer des Ferienhauses zu gehen (falls überhaupt möglich) und Ihn zu bitten, mich auf ein Amt zu begleiten...
Wahrscheinlich gilt diese Regelung ja dann für meine Freundin auch, sie ist zwar Polin, hat aber die deutsche Staatsanhörigkeit. Somit könnte ich ja auch nicht ihr Gast sein.
Seltsame Regelung in Zeiten der EU....
Vielen Dank und Viele Grüße,
Frank