Hi ich bin neu hier in der Runde und möchte mich kurz vorstellen, ich komme aus Bendorf, in der Nähe von Koblenz, bin 43 Jahre alt und selbstständig.
Nun zu meiner Frage, meine Lebensgefährtin ist vor 10 Jahren geschieden worden nach deutschen Recht, zählt in Polen aber noch als verheiratet, da Polen zu der Zeit noch nicht zur EU gehörte, erst zwei oder drei Wochen später. Somit zählz ja noch das alte Scheidungsrecht, nachdem sie in Polen noch geschieden werden muss, oder!? Und zum heiraten, benötigt sie ein Regestrierpapier des Exmannes der Pole ist aber deutsche Papiere hat! Was müssen wir beantragen, um heiraten zu können, mir sind nach 12 Jahren die Ideen ausgegangen.
Scheidung nach altem Scheidungsrecht!!!
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Misiu71 -
5. Januar 2015 um 23:34
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Solche Dinge regelt man/frau nur ueber einen Anwalt ! zwecks Rechtssicherheit...
Gruss, Olaf -
Hi Misiu71,
dein Problem kenne ich gut, sehr gut sogar.
Meine Zukünftige hat vor 30 Jahren in Polen geheiratet und wurde vor 15 Jahren nach Deutschem Recht geschieden.
Zwei Jahe nach der Scheidung ist ihr geschiedener Mann (Pole) in Deutschland verstorben.
Ich (Deutscher) und meine Freundin (Polin und Deutsche) wollen heiraten.
Wir haben beim Polnischem Gericht die Scheidung beantragen müssen, denn wir benötigen für Deutschland ein polnisches
Ehefähigkeitszeugnis. Nicht einfach zu bekommen.
Das Gericht hätte gerne, trotz gültiger EU Sterbeurkunden die letzten Sozialpapiere aus Polen, die letzte polnische Meldeadresse
und eine polnische Sterbebeurkundung. Den Antrag auf Beglaubigung von beiden Eheleuten unterschrieben?! Wie das geht weiss ich auch nicht,
Tote können nicht unterschreiben.
Hier die Lösung!
Meine Lesława und ich heiraten im Februar in Dänemark.
Du brauchst alle Papier in Deutsch.
Gültigen Personalauswes oder Polnischen Pass.
Aufendhaltsbescheinigung mit Ledigkeitsvermerk, Geburtsurkunde, bei der polnischen bitte die Grosse Bescheinigung. Wenn einer geschieden ist,
werden noch gültige Scheidungspapiere und die Heiratsurkunde benötigt. Das ist alles.
Nun kann in Dänemark ein Termin auf einem Sttandesamt gemacht werden. Die ins Deutsche übersetzten Dokumente in Kopie zum Amt schicken,
Termin holen und zwei Tage vorher anreisen, mit Trauzeugen. und originaldokumenten Danach seid ihe Mann und Frau.
Da Polen und Deutschland zu den Ländern gehören, die das Schengenabkommen mit unterzeichnet haben, muss die Ehe dort anerkannt werden.
Eine Apostille ist also nicht von Nöten.
Nun noch in beiden Staaten die Urkunde beim Amt einreichen und beglaubigen lassen.
Laut polnischer Behörde wir die vorherige Ehe dann einfach gelöscht, weil eine berechtigte behörde alle Vorraussetzungen vorher geprüft hat.
Das Finale habe ich noch nicht, in Deutschland natürlich problemlose Anerkennung. Da wir aber in Zukunft in Polen leben wollen, bin ich auf die
Reaktion in Polen gespannt. Gruss aus Ahrensburg
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