Hi ich bin neu hier in der Runde und möchte mich kurz vorstellen, ich komme aus Bendorf, in der Nähe von Koblenz, bin 43 Jahre alt und selbstständig.
Nun zu meiner Frage, meine Lebensgefährtin ist vor 10 Jahren geschieden worden nach deutschen Recht, zählt in Polen aber noch als verheiratet, da Polen zu der Zeit noch nicht zur EU gehörte, erst zwei oder drei Wochen später. Somit zählz ja noch das alte Scheidungsrecht, nachdem sie in Polen noch geschieden werden muss, oder!? Und zum heiraten, benötigt sie ein Regestrierpapier des Exmannes der Pole ist aber deutsche Papiere hat! Was müssen wir beantragen, um heiraten zu können, mir sind nach 12 Jahren die Ideen ausgegangen.

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