Hallo Filut,
ich weiss nicht ob du hier etwas verwechselst. Elementarschäden kann man innerhalb von Wohngebäuderversicherungen oder Hausratversicherungen als eigenständigen Vertrag mit versichern.
Die Versicherung gilt für das Wohngebäude und den Hausrat und kommt auf, wenn Starkniederschlag, Schneedruck, Erdrutsche oder Erdbeben Schäden verursachen.
Elementarversicherte sind auch gegen Schäden durch Lawinen und Vulkanausbrüche sowie Überschwemmungen durch oberirdische Binnengewässer geschützt. Überschwemmungen durch eine Erhöhung des Grundwasserspiegels, sowie Sturmflutschäden deckt eine EV. allerdings nicht ab.
Also was du dringenst brauchst ist eine Wohngebäude- und Hausratversicherung und Privathaftpflicht.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben
Die Hausratversicherung versichert Schäden im Hausrat verursacht durch Feuer, Sturm, Leitungswasser Einbruchdiebstahl, sowie Vandalismus.