herr olaf,
hatte dir glaub ich schon ein paar mal erklärt, dass dies nicht alles so pauschal gesagt werden darf.
siehe hierzu:
http://www.banktip.de/rubrik2/20031/…berweisung.html
bei punkt eins kommen wir da schon an die grenzen. es muss in euro überwiesen werden. tja...wenns aber ein betrag genau zb. 110,- zloty sein muss. dann haben wir schon ein problem. das bekommst du mit umrechnung 10 stellen hinterm komma nicht hin. weil sich der kurs jederzeit ändern kann. wenn zb bei ner rechnung später 20 groschen fehlen, darfst du noch einmal ne überweisung machen. und umgekehrt verlangen die banken hier in polen bis zu 20 euro für eine überweisung nach deutschland.
Überweisung innerhalb der EU
Innerhalb der Europäischen Union (EU) wurden die Kosten für die Überweisung zum 1. Juli 2003 erheblich gesenkt. Grund hierfür ist die EU-Verordnung mit der Nummer 2560/2001. In Artikel 3 dieser Vorschrift steht, dass Kreditinstitute seit dem 01.07.2003 für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union ihren Kunden lediglich die Gebühren in Rechnung stellen dürfen, die sie für Überweisungen im Inland kassieren. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Überweisungen in die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR besteht aus den 25 EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern Norwegen, Liechtenstein und Island.
Um eine EU-Überweisung zum Inlandstarif auszuführen, muss es sich aber um eine "EU-Standardüberweisung" handeln. Nach einem Informationsblatt der Deutschen Bundesbank müssen dabei folgende Kriterien erfüllt sein:
die Überweisungswährung ist Euro
Überweisung innerhalb der EU-/EWR-Staaten
Betrag bis max. 50.000,- Euro
Angabe der gültigen internationalen Bank-Kontonummer (IBAN) des Begünstigten
Angabe des gültigen SWIFT-Bank-Identifier-Code (BIC) des Kreditinstitutes des Begünstigten
Entgeltregelung ist "Share" (Entgeltteilung; Überweisender trägt Entgelte der eigenen Bank, Begünstigter trägt die übrigen Entgelte und Auslagen)
gruessle
marco