Einwohnermeldeamt

  • Hallo Zusammen,

    ich wollte mich (nur deutsche Staatbürgerschaft) und meinen Kindern in Polen anmelden. Mein Mann hat die polnische Staatsbürgerschaft.
    Die Frau in der Gemeinde sagte uns das geht nicht. Wir wären Ausländer und die könnten sich nur für 3 Monate anmelden.

    Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Kann mir jemand hierzu was sagen oder hat ein paar Gesetzestexte hierfür ?

    Danke schön :pies

  • ich denke mal ein faktor waere auch, ob du nachweisen kannst, ob du dich selbst unterhalten kannst.
    als ich seinerzeit nach england ging sagte man mir auch, dass wenn ich selbst fuer meinen unterhalt sorgen kann (also keine sozialleistungen in anspruch nehme) kann ich bleiben solange ich will, andernfalls waere der aufenthalt beschraenkt auf 3 monate (trotz EU)...

    bin jetzt nicht sicher, ob das die exakte antwort fuer deinen fall ist, aber es spielt sicher mit rein...

  • Hallo Falk,

    das ist schon klar, aber ich würde ja zu meinem polnischen Mann ziehen der ja auch der Vater der Kinder ist.
    Die Frau sagt aber länger als 3 Monate geht es auf keinen Fall.

  • Zitat

    od Filut
    Hallo Falk,

    das ist schon klar, aber ich würde ja zu meinem polnischen Mann ziehen der ja auch der Vater der Kinder ist.
    Die Frau sagt aber länger als 3 Monate geht es auf keinen Fall.

    Natürlich geht es länger!
    In diesen 3 Monaten kannst (musst) Du auf dem Wojewodschaftsamt einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen. Nach max. 4 Wochen erhälst Du einen blauen "Ausweis" - zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu obywatela Unii Europejskiej w Polsce. Dieser legitimiert deine Aufenthaltsgenehmigung für zunächst 5 Jahre. Nach Ablauf diese 5 Jahre kann dann eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

    [color=#000066]Jeśli potrafisz śmiać się z siebie, będziesz miał ubaw do końca życia[/color] :D

  • Hallo Choma,

    na das hört sich doch schon mal viel besser an. Vielen Dank für die Antwort.

    Gibt es diese Formulare vielleicht auch schon im Internet zum runterladen?

    Weißt du vielleicht auch was für übersetzte Unterlagen ich dafür brauche?

    Muss ich das für die Kinder auch machen?
    Eigendlich sollten sie doch die Staatsangehörigkeit vom Vater "geerbt haben" oder?

    Fragen über Fragen..... :mysli

    Lieben Gruß Filut

  • Nachtrag:

    manche Wojewodschaft-Sachbearbeiter sind absolut nicht auf dem laufenden bzw inkompetent oder SCHLICHTWEG ZU FAUL.
    Auch Auslaenderfeindlichkeit ist manchmal zu bestaunen !

  • Zitat

    od olaf
    Nachtrag:

    manche Wojewodschaft-Sachbearbeiter sind absolut nicht auf dem laufenden bzw inkompetent oder SCHLICHTWEG ZU FAUL.
    Auch Auslaenderfeindlichkeit ist manchmal zu bestaunen !


    In Wrocław hatten wir keine Probleme (zum Glück) :oczko

    [color=#000066]Jeśli potrafisz śmiać się z siebie, będziesz miał ubaw do końca życia[/color] :D

  • Zitat

    Original von Choma


    In Wrocław hatten wir keine Probleme (zum Glück) :oczko

    Vor ca 2 Jahen in Dabrowa (Urzad Miejski): inkompetent und unwillig, sich mal ueber die Gesetzeslage zu informieren; Abhilfe schafften in dieser Reihenfolge:
    ein PL Uebersetzer
    die Hinzuziehung des Dienstvorgesetzten des Schalterbeamten
    der Hinweis, dass ich auch in PL Steuern bezahle und daher ein Anrecht habe
    die Erwaehnung eines Spezialisten (Adwokat)

    in der Folge wurde es ein bisschen lauter, da wir uns nicht abweisen lassen wollten.

    In Wojewodschaft Slaskie/Katowice: feundlich, zuvorkommend, kompetent

    Einmal editiert, zuletzt von olaf (11. August 2009 um 12:58)

  • Zitat

    Original von Filut
    Danke für die Info´s ich muß mein Glück in Westpommern versuchen......

    habe jetzt folgendes Formular ergoogelt:

    Ist dass das richtige? :mysli

    ob dies das richtige Formular ist, weiss ich nicht (mangels PL-Kenntnissen), schaut aber schon ganz gut aus..

    Nur musst Du eben auch die Voraussetzungen fuer die
    Aufenthaltssrlaubnis : (einfach) Pass genuegt
    http://www.poland.gov.pl/Aufenthaltsgenehmigung,1666.html
    Aufenthaltsbewilligung: je nach Grund bzw pers Status (nicht ganz so leicht)
    http://www.poland.gov.pl/Aufenthaltsbewilligungen,1668.html
    erfuellen, d.h. Du musst !!! DOKUMENTE vorlegen!!
    am besten ueberlegt Ihr erstmal, welchen Status Ihr habt bzw welchen Ihr anstrebt, und legt erst dann Eutre Dokumente vor (denn auch in PL werden handschriftliche akten (!) gefuehrt).


    Viel Spass dabei, Olaf :mniam

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