Als Hinweis: Heute kam die Aufforderung an Anna, dass innerhalb von 14 Tagen der neue poln. Pass dem "Geschäftsbereich Bürgerdienste Ausländerstelle" vorgelegt werden muss, da die Frist für den alten Pass abgelaufen ist. Da ja im alten Pass noch die "Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland" eingetragen war, stellte ich bei der Sachbearbeiterin die Frage, "ob diese noch notwendig" sei. Ein klares NEIN; denn durch den Beitritt Polens in die EU fällt dieser Eintrag weg. ABER: Durch einen Jobwechsel poln. Mitarbeiter kommt es immer häufiger vor, dass diese Bescheinigung trotzdem bei einigen deutschen Arbeitgebern verlangt wird. Sollte jemand (poln. Bürger) seinen neuen Pass beim "Bürgerdienst Ausländerstelle" vorlegen, wäre es ratsam, profilaktisch diese gleich mit zu beantragen. Zum Antrag muß aber ein "biometrisches" neues Passfoto vorgelegt werden.
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