Als Hinweis: Heute kam die Aufforderung an Anna, dass innerhalb von 14 Tagen der neue poln. Pass dem "Geschäftsbereich Bürgerdienste Ausländerstelle" vorgelegt werden muss, da die Frist für den alten Pass abgelaufen ist. Da ja im alten Pass noch die "Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland" eingetragen war, stellte ich bei der Sachbearbeiterin die Frage, "ob diese noch notwendig" sei. Ein klares NEIN; denn durch den Beitritt Polens in die EU fällt dieser Eintrag weg. ABER: Durch einen Jobwechsel poln. Mitarbeiter kommt es immer häufiger vor, dass diese Bescheinigung trotzdem bei einigen deutschen Arbeitgebern verlangt wird. Sollte jemand (poln. Bürger) seinen neuen Pass beim "Bürgerdienst Ausländerstelle" vorlegen, wäre es ratsam, profilaktisch diese gleich mit zu beantragen. Zum Antrag muß aber ein "biometrisches" neues Passfoto vorgelegt werden.
Neuer poln. Pass
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dibawob -
8. September 2009 um 13:18
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Ich habe nur einen Zettel bekommen über meine "Freizügigkeit" (riesen Wisch, den ich bei mir haben muss)Sowas wie Aufenthaltserlaubnis, was früher im Pass eingeklebt wurde gibt es bei uns nicht mehr, keine Möglichkeit das also auch in den Pass zu bekommen. Machen die bei uns auch nicht auf Wunsch.
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wie "freizuegig" bist du denn laut deiner bescheinigung, liwia?
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ja Falk, bescheuerte Bezeichnung... hab mich auch mit der Beamtin kaputt gelacht, aber so nennen die das, wenn jemand eine Freizügigkeitsbescheinigung braucht. Sollte man eher sagen über meine europäische Freizügigkeit.
Laut diesem Dokument darf ich mich als Unionbürger in Deutschland aufhalten, wohnen, leben unter einer Bedingung: dem deutschen Staat nicht zu Last zu fallen, heisst arbeiten(eine Arbeibeitserlaubnis noch nötig), brav Steuer zahlen, sich gut benehmen, da werde ich "geduldet"
oder einen jemand haben, der das alles für mich tut, heisst heiraten
Eines würde mich interessieren, ich hatte bevor Polen in Union war ein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis gehabt, angenommen Polen (aus welchen Gründen auch immer) wird mal kein Unionland mehr, gilt dann mein unbefristetes, damals erteiltes Aufenthaltserlaubnis? Hab bis jetzt keine Antwort darauf gefunden, bekommen...
Ich weiss, ich denke wieder in Vorraus (was wäre, wenn Omi der Opi wäre) und bedenke alle Möglichkeiten, aber bin neugierig.
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