Arbeiten in Deutschland

  • Hallo ins www !

    Nun gehen wir ja langsam ins Jahr 2010.
    Hat jemand Informationen was Arbeiten in Deutschland betrifft.
    Ändert sich etwas für Polnische Arbeitskräfte ?.
    Gab es nicht einen Termin wo es einfacher wird in Deutschland zu Arbeiten ? .
    Bin für jede Info dankbar :prosi

    Gruß bergbalko :papa2

    Der Weg ist das Ziel

  • Hallo!
    Ich weiß nichts neues....leider.

    Ich habe nur die Frage: Muß man die ersten 12 Monate bei einem Arbeitsgeber bleiben (dank der Genehmigung des Arbeitsamtes), damit man als pl. Bürger nach dem Jahr weiter ohne diese Arbeitsgenehmigung weiter arbeiten darf in D (egal wo ,als was)??? Den für diese jetzige Arbeit braucht man ja diese Arbeitserlaubnis. Braucht man also für evt. jede neue Arbeitsstelle eine neue Genehmigung???
    Gruß
    ADI

  • Hallo Adi,

    meine polnische Bekannte hat 2 verschiedene Arbeitgeber gehabt (war zwischendurch Arbeitslos - ohne Geld vom Arbeitsamt) und hat nun bald die 12 Monate voll. Aber die Arbeitserlaubnis gilt immer nur für 1 Arbeitgeber. Wenn man die Arbeitsstelle wechelt, muss die neue Arbeitsstelle wieder vom Arbeitsamt / Zentralstelle genehmigt werden. So zumindest ist es bei ihr gelaufen. Kann aber gerne noch einmal genauer nachfragen.

    Hier die Info der Deutschen Botschaft in Warschau:
    auf Deutsch
    auf Polnisch

    vielleicht hilft das ja weiter.

  • Eigentlich sollte damit doch schon längst Schluss sein oder haben die das bis 2011 verlängert?

    Zitat

    Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dürfen erst vom 1. Mai 2009 an in Deutschland ungehindert tätig werden. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch in Berlin, die Beschränkungen der Freizügigkeit bis zum 30. April 2009 zu verlängern. Dies gilt auch für entsandte Arbeitnehmer in Bauwirtschaft, Gebäudereinigung und Innendekoration bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen. Nicht betroffen sind Malta und Zypern. Die Beitrittsverträge für die neuen EU-Mitglieder sehen eine Übergangsfrist von längstens sieben Jahren vor, in der die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann; spätestens vom 1. Mai 2011 an muß den Arbeitnehmern ungehinderter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gegeben werden.

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  • Habe noch etwas gefunden:

    Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern


    Die sprechen dort von einer ununterbrochenen Tätigkeit von 12 Monaten. Von verschiedenen Arbeitgebern wird nix gesagt.

    Da bin ich mal gespannt bei meiner polnischen Bekannten, wenn im Dez. den Antrag auf Freizügigkeit stellt, da sie eine Unterbrechung von 3 Monaten hatte - aber zusammengefaßt insgesamt 12 Monate hier gearbeitet hat.

  • Zitat

    Original von Tommy
    Eigentlich sollte damit doch schon längst Schluss sein oder haben die das bis 2011 verlängert?

    So lese ich das auch auf der Homepage der Botschaft Warschau. Das wäre für viele, die darauf warten hier arbeiten zu können richtig übel.

  • Habe gerade etwas gefunden:

    Zitat


    Beschlossene Sache: Österreichischer Arbeitsmarkt wird erst ab April 2011 für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa geöffnet
    ...
    Neben Österreich hat auch Deutschland eine Verlängerung der Übergangsfristen geltend gemacht. Beide Länder haben damit die maximal möglichen Übergangsfristen am Arbeitsmarkt von sieben Jahren ausgeschöpft.
    ...

    Haben die das also Still und Heimlich verlängert.....??? Irgendwie kann man nichts ofitielles finden was nun mit diesen Übergangsfristen ist.

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  • Zitat

    Österreich kann den eingeschränkten Zugang für Arbeitskräfte aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, noch bis 2011 aufrecht halten. Dies gab der EU-Kommissar für Soziales und Beschäftigung, Vladimír Špidla, beim EU-Sozialministerrat am 8. und 9. Mai in Luxemburg bekannt. Die österreichische Bundesregierung hatte in einem Schreiben an die EU-Kommission Ende April die Verlängerung der Übergangsfrist für den heimischen Arbeitsmarkt angekündigt. Zeitgleich hatte auch die deutsche Regierung ihre Absicht zur Verlängerung der Übergangsfrist in Brüssel deponiert.

    Die Argumentation beider Länder wurde seither von der Europäischen Kommission eingehend geprüft und letztlich akzeptiert. Österreich und Deutschland hätten glaubhaft gemacht, dass ihre Arbeitsmarktsituation wegen der Wirtschaftskrise zu schlecht sei, um den Zuzug verkraften zu können, so Kommissar Špidla. Er forderte die beiden Länder allerdings dazu auf, ihre Arbeitsmärkte bis Mai 2011 stufenweise zu öffnen. Bis dahin werde die Kommission außerdem genau beobachten, ob Störungen am Arbeitsmarkt, mit denen die Sperre begründet wurde, auftreten. Immerhin haben alle anderen EU-Länder den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Jobsuchende aus den neuen Mitgliedstaaten bereits vollständig liberalisiert.

    Fünf Jahre ist es her, dass zehn Länder zu neuen Mitgliedern der Europäischen Union geworden sind: Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei. In acht der zehn Beitrittsverträge wurde eine Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit festgeschrieben. Betroffen davon sind alle mittel- und osteuropäischen Länder, also alle Neumitglieder außer Malta und Zypern. Den bisherigen EU-Mitgliedern stand es somit frei, innerhalb einer Übergangsfrist den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten gegenüber jenen acht neuen Mitgliedsstaaten zu beschränken. Diese Möglichkeit haben Österreich, Deutschland, Belgien und Dänemark bis zuletzt in Anspruch genommen. Mit dem 1. Mai 2009 endete diese Übergangsperiode. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nur möglich, wenn durch eine sofortige Liberalisierung eine ernsthafte Gefährdung des heimischen Arbeitsmarktes droht. Belgien und Dänemark haben mit dem Fristablauf Ende April ihre Arbeitsmärkte nunmehr vollständig geöffnet. Dieser Schritt wurde von Kommissar Špidla ausdrücklich begrüßt. Lediglich Deutschland und Österreich haben beschlossen, die Übergangsfrist bis 30. April 2011 auszudehnen.

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  • Ja Tommy,
    wie es aussieht haben die still, heimlich und leise die Übergangsfristen verlängert :nerwus ich finde das unglaublich - aber es ist wohl so.

    Hier noch ein Bericht von der IHK, der das auch so in etwa ausdrückt. Aber Dein Text, den du da gerade hier reingestellt hast trifft es noch besser :smutny

    Es war wohl schon Anfang 2009 so gut wie klar, wie ich hier lesen konnte.

  • Hallo

    Nun diese Infos sind gut zu gebrauchen.
    Doch zufrieden kann man mit dieser Politik nicht sein. Es Menschen so schwer zu machen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, kann ich als Otto Normalverbraucher beim besten Willen nicht verstehen.
    Dank der Nähe zu Belgien kann ich meinem angehenden Schwiegersohn nur raten sich dort eine Arbeit zu suchen. ( Obwohl hier bei uns am Ort genug Arbeit vorhanden wäre )
    Da laut ARGE aber diese Arbeitsplätze vorrangig erst mit deutschen Arbeitskräften zu besetzen sind. Nur finden sich kaum welche. ( Verrückte Welt )
    Nun dann warten wir mal auf 2011. :mysli

    Gruß Frank :papa2

    Der Weg ist das Ziel

  • Hallo bergbalko :papa2

    soviel ich ganz neu informiert bin, benötigen polnische Bürger ab 2012
    nun endlich keine Arbeitserlaubnis mehr für Deutschland...! :okok

    Fröhliche Weihnacht :papa
    herzlich
    Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von grüssl (24. Dezember 2009 um 11:40)

  • Möglicherweise wird die Freizügigkeit für einige wenige Branchen schon ab 01.01.2011 gelten:

    für:
    Gartenbaubetriebe
    Landwirtschaft
    Forstwirtschaft

    Siehe auch hier (Seite 3):

    Eine gesetzliche Umsetzung muss noch erfolgen.

    Für alle anderen Branchen wird es wohl beim 01.05.2011 bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Cheops (2. August 2010 um 14:08)

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