Ehefähigkeitszeugnis???

  • Zitat

    Dazu braucht sie das Ehefähigkeitszeugnis vom polnischen Standesamt (so habe ich es verstanden).

    Ja das braucht sie, von Polen und dann ins Deutsche übersetzen lassen (vom vereidigten Übersetzer), Du brauchst das übrigens auch. Dann noch die Scheidungsurteile, Geburtsurkunden (evtl. auch von Kindern), Auszug aus dem Familienbuch usw. aber das kann man Dir auf einem Standesamt genau sagen und jeder Bearbeiter macht das auch etwas anders, einer möchte eine Apostile, ein anderer wieder nicht.

    Bei getrenntem Wohnsitz muss sie glaub ich eine Meldebescheinigung ihres Wohnsitzes vorlegen, aber auch das besser beim Standesamt erfragen.

    Übrigens wenn sie nicht richtig Deutsch kann benötigt ihr auch für die Trauung einen vereidigten Übersetzer!

    📸 Du fotografierst mit Herz? Dann schau gern vorbei.

    👉 photografiks.de

  • jetzt muss ich mich auch outen..:-)
    gesetz den fall :plotki Martyna will mich heiraten (ich D, Martyna PL - was denn sonst), in PL) - was benoetigen wir:
    a) in D (problem, dass ich geschieden bin?)
    b) in PL ?

    ich denke, das wird eine laengerfristige angelegenheit (ja, ja, auch die ehe :oczko) bei den behoerden...

    im augenblick diskutieren wir ueber die verlobungsringe; ich haette gerne verlobungs- und trauring in einem. das scheint aber schwierig zu sein...liebe polnische maedels, gebt mir doch bitte mal einen tip, ob das eher pragmatisch, phlegmatisch oder in PL nicht angemessen ist?
    puuuh, und dann noch die materialfrage :prosi.. habe viel, viel silber mit bernstein...aber nein :smutny, das dann doch nicht...

    gerne auch pn

    evtl koennte man/frau ja zu diesem thema "bilaterale beziehungen" einen neuen thread/bzw themensammlung starten; offensichtlich bin ich ja nicht der einzige "Betroffene", hihi...

    in diesem Sinne...

  • hi leute,

    auch wenn der thread schon recht alt ist und wahrscheinlich einige der heiratswilligen verheiratet sind....bzw. schon wieder geschieden....lach....wegwerf....

    scherz! ich hoffe ja mal nicht.....ist ja für die ewigkeit ;)

    habe da noch ein paar fragen zu der sache, die noch nicht hier erwähnt bzw. angesprochen wurden:

    1. wie sieht es aus mit der eheschließung in D oder PL....gibt es da unterschiede in der gesetzgebung ? haftungen, gütertrennung oder was anderes gravierendes?

    2. gibt es unterschiede im aufenthaltstitel? bei heirat in D oder PL, dann eben im jeweilig anderen land. beispiel: deutscher heiratet in D eine polin, bekommt er dann in PL schon früher die KARTA POBYTU. (früher als die eigentlichen 5 jahre, die man warten muss)

    3. und irgendwo im thread habe ich das mit dem nachweis des einkommens gelesen, wenn man einen ausländer heiraten möchte. stimmt das noch? was muss man da nachweisen, wie hoch müsste das einkommen sein und würde das auch für polen gelten, wenn man in polen heiratet?

    danke schon mal für die antworten.

    viele gruesse,
    marco


    PS. Olaf, nein, sag am besten nichts dazu :jezyk sind ja nur fragen...lach....

    WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

  • Genaue Antworten im Laufe des Wochenendes. Wir haben die Prozedur hinter uns. Bin aber grad erst ausm Urlaub gekommen.

  • Wir reden hier ueber binationale Ehe, bei der beide Partner aus der EU sind. Sie aus PL, er aus DE.

    1. Einkommensverhaeltnisse spielen keinerlei Rolle
    2. Sprachkenntnisse spielen keinerlei Rolle
    3. Es gilt das Eherecht des Landes in dem die Ehe geschlossen wird
    4. Wir haben in DE geheiratet
    5. Ich habe ohne ihre persoenliche Anwesenheit die Eheschliessungsformalitaeten auf dem hessischen Standesamt eingeleitet. Ich musste alle Unterlagen von mir und ihr vorlegen.
    6. Ich musste eine Geburtsurkunde aus meinem Geburtsort vorlegen (darf nicht aelter als drei Monate sein, soweit ich mich erinnere). Meinen Reisepass oder Ausweis.
    7. Ich war verheiratet und musste meine Scheidungsurkunde vorlegen.
    8. Sie aus PL muss eine Geburtsurkunde ihres geburtsortes vorlegen. Diese darf nicht aelter als drei Monate sein. Und es wird eine beglaubigte Uebersetzung verlangt. Die Uebersetzung darf man billiger in PL machen lassen. Es gibt da eine lange und eine kurze Version. Sie braucht die lange Version. Es muss daraus hervorgehen, dass sie noch nicht verheiratet ist. Falls sie geschieden ist, sie Punkt 9.
    9. War sie schon mal verheiratet, muss sie ihre Scheidungsurkunde im Original vorlegen und eine beglaubigte Uebersetzung. Die Uebersetzung darf man billiger in PL machen lassen.
    10. Hat sie akademische Titel und will diese in der Heiratsurkunde haben, muss sie die Urkunden/Zeugnisse und deren Uebersetzung vor der Eheschliessung vorlegen.
    11. Man muss sich auf eine Namensgebung einigen. Ist man unsicher, laesst man den Punkt offen. Er wird erst zwingend wichtig, wenn gemeinsame Kinder anstehen. Einmal entschieden ist endgueltig. Das hat manchmal fatale Konsequenzen, wenn sie beispielsweise einen deutschen Mann heiratet, der zufaellig Kowalski heisst, und sie sich entscheidet, seinen Namen anzunehmen, dann heisst sie Kowalski, was in PL Schwieigkeiten macht. Besonders im Erbrecht. Ich kann nur raten, sich vor der Entscheidung der Namensfindung anwaltlich zu beraten!!! So doof es klingt, das ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Eheschliessung.
    12. Das Standesamt schickte alles nach Darmstadt zum Regierungspraesidenten, da die Scheidung meiner Frau vor dem EU-Beitritt stattfand (Bearbeitung und Bestaetigung dauert 2 Wochen etwa).
    13. Eine Woche vor der Eheschliessung kam meine Frau per Flieger, unterschrieb alles aufm Standesamt und flog wieder heim
    14. Eheschliessung,meine Frau flog samt Familie ein. Sie sprach nicht deutsch. Es wird ein/e Uerbesetzer.in,m gebraucht, der/die aber nicht gerichtszugelassen sein muss. Eine gute Freundin reicht.
    15. Nach der Eheschliessung muss die Frau die Ehe spaetestens dann legalisieren, wenn sie einen neuen Passport braucht. Eheschliessungsurkunde ins PL uebersetzen und auf der Gemeindeverwaltung/Standesamt in PL vorlegen.
    16. Jeder EU-Buerger hat das Recht, sich fuer drei Monate in PL anzumelden, wenn man einen Vermieter findet. Hierzu geht man zusammen mit dem Vermieter (z.B.Vater der Braut) aufs Einwohnermeldeamt.
    17. Nach drei Monaten braucht man einen Grund, wie z.B. die heirat mit einer Polin. Man muss die legalisierte Eheschliessungurkunde, die man von der Gemeindeverwaltung in PL bekommt, beim "Urząd Marszałkowski" vorlegen (inkl. Reisepass und gewuenschter Adresse). Das ist kein Antrag sondern eine Mitteilung an das Amt. Die pruefen aber durch die Polizei die angegebene Adresse nach und befragen den Besitzer der Wohnung an dieser Adresse.
    18. Nun darf man in PL arbeiten.
    19. Man bekommt vier Wochen spaeter die Unterlagen und eine kleine Urkunde, die habe ich immer im Reisepass haengen.
    20. Man geht wieder mit dem Vermieter aufs Einwohnermeldeamt und meldet sich an. Fuer 5 Jahre maximal erstmal.

    In DE ist die Ziviltrauung verpflichtend. Kirche optional. In PL kann die kirchliche Trauung die Ziviltrauung ersetzen. Aber da kenne ich mich nicht aus, wir waren beide geschieden.


    Wer Fragen hat zur Mitnahme von eigenem Auto z.B. kann sich melden. Beispielsweise steht in meinem Fahrzeugbrief dass alles auf 5 Jahre begrenzt ist (danach kann man aber ohne Probleme auf die Ewigkeit lerlaengern. Ich habe keine Ahnung wie das ist, wenn mal der Arbeitsmarkt offen ist, ob man dann gleich mehr als 5 Jahre kann. Ich weiss auch nicht, wann genau das sein wird.

    Gruss

    4 Mal editiert, zuletzt von Waldschrat (7. August 2010 um 22:46)

  • Danke, Waldschrat, für die wunderbar systematische Auflistung!

    Bis zum Punkt 13 deckt sich das weitestgehend mit unseren Bemühungen (funktioniert also auch für vorher nicht Geschiedene). Alle anderen Punkte liegen noch in der (näheren) Zukunft.

    zu Punkt 14 wurde mir auf dem Standesamt gesagt, dass der Dolmetscher gerichtlich zugelassen sein muss... vllt wird das je nach Standesamt unterschiedlich gehandhabt...?

  • Also ich habe drei Standesaemter im Taunus befragt und die haben mir alle das gleiche gesagt.
    Die Dolmetscherin war eine Freundin des Hauses, die aber vor der Zeremonie vor der
    Standesbeamtin vereidigt wurde.

    Am Ende war klar, dass sie nur die Haelfte uebersetzt hat, aber alle waren gluecklich.

  • Zitat

    3. Es gilt das Eherecht des Landes in dem die Ehe geschlossen wird

    Man kann aber auch in Deutschland nach Polnischem Recht heiraten, dazu wird man vor der Hochzeit beim Standesamt befragt nach welchem Recht man heiraten möchte.

    📸 Du fotografierst mit Herz? Dann schau gern vorbei.

    👉 photografiks.de

  • Zitat

    Original von Falk
    zu Punkt 14 wurde mir auf dem Standesamt gesagt, dass der Dolmetscher gerichtlich zugelassen sein muss... vllt wird das je nach Standesamt unterschiedlich gehandhabt...?

    Jedes Standesamt handhabt sowieso alles etwas unterschiedlich, war bei uns selbst wegen den Papieren so.

    Der Dolmetscher muss ja in irgendeiner Forum zugelassen und vereidigt sein, sonst könnt ja Deine Frau danach hingehen und behaupten sie ist gar nicht verheiratet da sie ja nur ne Waschmaschine gekauft hat :plotki Sie könnte quasi die Hochzeit anfechten, daher achten die da sicher etwas strenger drauf :oczko

    📸 Du fotografierst mit Herz? Dann schau gern vorbei.

    👉 photografiks.de

  • hi waldschrat,

    perfekt, vielen herzlichen dank für diese super auflistung.
    da kann ja nichts mehr schief gehen....

    kann vielleicht jemand etwas zu den verschiedenen rechtlichen geschichten sagen?
    hauptpunkte die für das deutsche oder für das polnische recht sprechen?
    danke schon mal.

    viele gruesse,
    marco

    WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

    2 Mal editiert, zuletzt von sowieso (14. August 2010 um 23:12)

  • Zum Eherecht:

    Entweder findet man einen Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt oder man geht zu zwei Anwaelten.
    Gibt es was zu vererben und sind evtl. jeweils schon Kinder da, wird ein Testament zwingend, sonst
    streiten sich die Erben am Ende ueber die Laendergrenzen hinweg. Das kenne ich von einem Griechen,
    der in DE lebte und der auf einmal einen Brief bekam, dass eine Verwandte gestorben war und er laut
    griechischem Gesetz sozusagen 3/37 eines Ackers geerbt hatte. Er war gezwungen, persoenlich
    in GR aufs Amt zu gehen, um die 3/37 im Wert von 100 Euro auszuschlagen. Haette er das nicht
    getan haette er zwangsweise diesen Anteil als Eigentum eingetragen bekommen. Ohne Testament gibts
    nur Probleme.

  • Zitat

    Original von Waldschrat
    In DE ist die Ziviltrauung verpflichtend. Kirche optional. In PL kann die kirchliche Trauung die Ziviltrauung ersetzen.

    Oh, ich(wir) hatte(n) mir(uns) eigentlich gedacht in D standesamtlich und in PL kirchlich zu heiraten, könnte das zu Problemen führen? Oder kann man die kirchliche in PL auch ohne rechtsstaatliche Bedeutung durchführen?

    VG

  • Tommy

    Zitat

    Man kann aber auch in Deutschland nach Polnischem Recht heiraten, dazu wird man vor der Hochzeit beim Standesamt befragt nach welchem Recht man heiraten möchte.

    geht das auch andersrum?

    in PL nach deutschem recht heiraten?

    danke und gruesse

    WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

  • ok...danke, tommy....werd ich morgen machen ;) .... geh ich am besten gleich aufs polnische standesamt!

    andere frage.....gleiches thema....

    gibt es jemanden nettes, der mir telefonisch einen crashkurs in sachen deutsches recht und polnisches recht geben könnte.....???

    wäre sehr dringend !!!

    bitte am besten eine PN mit festnetznummer, damit ich zurückrufen kann.

    vielen dank und viele gruesse
    marco


    PS.....nein olaf...sag nix! :ROTFL

    WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

    Einmal editiert, zuletzt von sowieso (24. Oktober 2010 um 20:53)

  • hi,

    die damen vom polnischen standesamt meinten, dass man in polen nur unter polnischem recht heiraten könne :smutny

    lg,
    marco

    WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

    Einmal editiert, zuletzt von sowieso (28. Oktober 2010 um 09:49)

  • Hallo ihr Lieben,

    eine Standesamtmitarbeiterin sagte mir, dass ich eine internationale Geburtsurkunde benötige, damit ich mir das Ehefähigkeitszeugnis austellen lassen kann.
    Auf dieser Seite hier, ist darüber nichts beschrieben
    http://www.kolonia.msz.gov.pl/pl/informacje_…?printMode=true

    Könnt ihr mir weiter helfen? Haben sich ggf. die gesetzte in letzer Zeit geändert.

    Warum zum Teufel ist eine Geburtsurkunde nur 3 Monate gültig? Als ob sich an meiner Geburt was verändern würde...... Ich habe diese letztens schon mal übersetzen lassen und nun muss ich das schon wieder??? Oh man .....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!