FAZ von heute: "Deutschland hält die Grenzen dicht"!

  • shocking!!

    der pressespiegel vom heutigen tage...

    das bedeutet dann wohl, dass meine rueckkehr plaene mit meiner freundin fuer weitere zwei jahre auf eis gelegt sind...
    von meinem potentiellen gehalt allein koennen wir ziemlich sicher nicht leben.

    und wenn es fuer Magda praktisch unmoeglich ist eine arbeit aufzunehmen, macht das alles keinen sinn...

    traurig. gibt aber wohl keinen weg dran vorbei...

    oder?

    vielleicht sollte ich besser in england bleiben... hier hat Magda naemlich voellig unproblematisch gerade einen neuen job gefunden...
    und ich hab ja meinen sowieso...

    sehr aergerlich, und so gaenzlich 'uneuropaeisch'... :nie

  • Falk,

    heirate Deine Süße doch ..., dann wird alles gut!

    Oder auch: Wszystko będzie dobrze!

    Gruß
    Frank :okok

  • Meine polnische Brieffreundin möchte hier in Deutschland studieren und sich das Studium mit Arbeit verdienen.

    Daraus wird nun nix.

    Sie leistet zur Zeit ihr freiwilliges soziales Jahr hier in Ibbenbüren ab. Danach wollte sie hier bleiben.

    Habe beim Arbeitsamt mal nachgefragt, dieses freiwillige Jahr wird nicht anerkannt um hier eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
    Gerne wurde hier ihre billige Arbeitskraft genommen aber eine Chance hier weiter zu lernen und zu arbeiten bleibt ihr versagt.

    Und die unten stehenden Möglichkeiten (die stammen von einem Seminar im Gartenbau/Landwirtschaft) kommen wohl nicht in Frage, weil erst mal ein Arbeitgeber gefunden werden muss, der das mit macht und ein Studium nebenher ist auch ausgeschlossen. :nie

    Ich frage mich, wovor unsere Politiker Angst haben?

    Oder gibt es hier polnische Studenten die einen Weg gefunden haben - hier zu studieren und gleichzeitig zu arbeiten (legal). Dann lasst es mich bitte wissen, damit ich meiner Brieffreundin ggf. helfen kann.


    Hier die Infos aus dem Seminar - vielleicht hilft es ja anderen.

    Eine Möglichkeit der Beschäftigung von polnischen Arbeitskräften ist das Gastarbeiterverfahren. Hier ist eine Beschäftigungsdauer von 12 Monaten bzw. 18 Monaten möglich.
    - sie muss Fortbildungscharakter haben
    - Altersbeschränkung 18 - 40 Jahre
    - mit abgeschlossener Berufsausbildung
    - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
    - Deutschkenntnisse

    Der Arbeitgeber muss folgende Berufliche Qualifikation haben:
    - Ausbildungsbefähigung haben
    - den Meisterbrief
    - Hochschulabschluss
    - mindestens 4 deutschsprachige Angestellte

    - Ablauf:
    - Abschluss Arbeitsvertrag (Gehilfen/Gesellenlohn)
    - Einreichung bei der Arbeitsverwaltung im Heimatland mit Belegen
    - Prüfung im Heimatland
    - Prüfung durch die ZAV =>Bescheid
    - nach Einreise Beantragung der Arbeitserlaubnis

    Vermittlung von Fachkräften:

    - Stellenausschreibung beim Arbeitsamt mit genauen Angaben zur Qualifikation
    - Arbeitsmarktprüfung durch das Arbeitsamt (Dauer nicht festgelegt)
    - wenn sich kein Bevorrechtigter findet kann sich eine Fachkraft aus EU-Beitrittsstaaten beweben
    - Arbeitserlaubnis wird erteilt für 12 Monate

    Danach:
    - nach 12-monatiger ununterbrochener Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis kann unbefristete Arbeitsberechtigung beantragt werden.
    - keine Betriebsbindung mehr.

  • Zitat

    Original von HSnoopy


    Danach:
    - nach 12-monatiger ununterbrochener Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis kann unbefristete Arbeitsberechtigung beantragt werden.
    - keine Betriebsbindung mehr.

    ... das ist mir neu... ist das eine änderung? davon war nie die rede, als wir versucht haben für meine ex-freundin die arbeitserlaubnis zu bekommen...

  • ja, so habe ich es schriftlich vorliegen vom Rheinischen Landwirtschaftsverband.
    Gehört hatte ich davon vorher auch noch nichts.

    Referent war Herr Peter Muß, Provinzialverband (Obst und Gemüse - aus dem Rheinland).

  • Zitat

    Original von Falk
    das bedeutet dann wohl, dass meine rueckkehr plaene mit meiner freundin fuer weitere zwei jahre auf eis gelegt sind...
    von meinem potentiellen gehalt allein koennen wir ziemlich sicher nicht leben.

    und wenn es fuer Magda praktisch unmoeglich ist eine arbeit aufzunehmen, macht das alles keinen sinn...

    traurig. gibt aber wohl keinen weg dran vorbei...

    oder?

    Naja, Wege gibt es schon. Ist halt nicht ganz so einfach dann wie man sich das wünscht aber machbar.

    Was noch zu hoffen bleibt, dem Antrag muss ja auch noch Zugestimmt werden. Aber Deutschland zeigt sich damit mal wieder Hinterweltlich, ich sagte ja...ein bißchen EU aber bloß nicht zuviel aber gleichzeitig suchen sie gerade Polnische Leute für irgendwelcher Spargelstecherjobs weil die hier keiner machen möchte. Ich weiß gar nicht wie oft hier bei uns schon das Telefon geklingelt hat und eine nette Dame von der Agentur für Arbeit gefragt hat ob Anna nicht aufs "Feld" möchte. :spadaj Komischerweise interessiert dann keinen mehr die Arbeitserlaubnis, kann sofort anfangen.

    Zitat

    Ich frage mich, wovor unsere Politiker Angst haben?

    Ich denke sie haben einfach Angst davor mal richtige Politik zu machen....anscheinend können sie das ja nicht...oder wollen es nicht....

    📸 Du fotografierst mit Herz? Dann schau gern vorbei.

    👉 photografiks.de

  • Hier noch mal ein ergänzender Link zum Thema "Gastarbeiter"
    http://www.landundforst.de/index.php?redid=171534

    Hier steht es nochmal drin, welche Möglichkeiten bestehen, nach den 18 Monaten an eine unbefristete EU-Arbeitserlaubnis zu kommen.

  • Zitat

    Original von Falk
    das bedeutet dann wohl, dass meine rueckkehr plaene mit meiner freundin fuer weitere zwei jahre auf eis gelegt sind...
    von meinem potentiellen gehalt allein koennen wir ziemlich sicher nicht leben.

    Ich will dir jetzt keinen Floh ins Ohr setzen, Falk, aber ich könnte mir vorstellen, dass in eurem Fall andere Bestimmungen gelten, da deine Freundin anscheinend schon seit Jahren in Großbritannien lebt. Somit käme sie ja nicht direkt aus Polen, sondern aus dem "alten Europa". Würde mich an deiner Stelle jedenfalls mal kundig machen, ob da nicht zufällig andere Gesetze Anwendung finden.

    ... und nein: Das in Polen an vielen Straßen anzutreffende Warnschild mit der Aufschrift 'PIESI' bedeutet nicht, dass mit auf der Straße herumlaufenden Hunden zu rechnen ist! :haha

    (pies, pl. psy -> Hund --- pieszy, pl. piesi -> Fußgänger) :oczko

  • Zitat

    da deine Freundin anscheinend schon seit Jahren in Großbritannien lebt

    Naja, aber sie wird einen Polnischen Pass haben, daher ist es egal aus welchem Land sie einreist oder wo und wie lange sie vorher gelebt hat. Sie ist Polnische Staatsbürgerin und damit gelten hier vor dem Gesetz die Bestimmungen für die neuen EU Beitrittsländer.

    📸 Du fotografierst mit Herz? Dann schau gern vorbei.

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  • Zitat

    Original von Tommy
    Sie ist Polnische Staatsbürgerin und damit gelten hier vor dem Gesetz die Bestimmungen für die neuen EU Beitrittsländer.

    Da bin ich mir eben nicht so ganz sicher, da im (alten) Schengen-Abkommen meines Wissens ja auch Freizügigkeit der Wohnsitznahme vereinbart war, dh. wer eine Aufenthaltsbewilligung in einem dieser Länder hat, kann sich auch in einem anderen niederlassen. Allerdings weiß ich jetzt nicht mal, ob GB dem Schengen-Abkommen überhaupt beigetreten ist ... :mysli Aber egal, eine gezielte Nachfrage bei einem Anwalt oder so ist es allemal wert.

    ... und nein: Das in Polen an vielen Straßen anzutreffende Warnschild mit der Aufschrift 'PIESI' bedeutet nicht, dass mit auf der Straße herumlaufenden Hunden zu rechnen ist! :haha

    (pies, pl. psy -> Hund --- pieszy, pl. piesi -> Fußgänger) :oczko

  • uk ist nicht in der schengen zone... leider. also immer schoen kontrollen und so...

    aber danke fuer die anregungen...
    jetzt hat Magda erstmal einen neuen job angenommen, der ein wenig interessanter ist. da sollte dann das heimweh etwas nachlassen, da sie hier dann (neben mir) etwas hat, worauf sie sich jeden morgen freuen kann... ;)

    mein job wuerde mich idealerweise eh etwas laenger hier halten. nur eben die option zu haben waere halt nett gewesen...

    das ist dann jetzt eben etwas laenger, oder ich nehme eben den zuerst gemachten hinweis wahr... bisschen unromantisch... ;)

    joking. hochzeit kommt eh irgendwann...

  • @ falk

    wenn deine freundin eine fachausbildung hat und als fachkraft arbeiten will, dann braucht sie einen arbeitgeber der bereit ist die arbeitsgenehmigung zu beantragen. erst dann prüft das arbeitsamt, ob bevorrechtigte deutsche oder eu-bürger gibt, die arbeitslos sind und den job ausführen könnten.

    wenn nicht, dann bekommt deine freundin die arbeitserlaubnis...

    das problem ist halt, dass man als pole ohne anstellungsvertrag keine arbeitserlaubnis bekommt (ausser professoren, doktoren usw.) und meistens aber keinen anstellungsvertrag ohne arbeitserlaubnis. da beisst sich die katze in den schwanz.

    bei meiner ex-freundin war das eine nervenzehrende angelegenheit und hat 2 jahre gedauert bis sie endlich den passenden arbeitgeber und die arbeitserlaubnis bekommen hat.

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