§43: Im Zweifelsfall ist Mitgefühl anzuwenden
Schon zum zweiten Mal wird ein Kind von einem Schaffner sich selbst überlassen. Die DB sieht alles angemessen geregelt. Selbst wenn dem nicht so wäre: Muss alles geregelt sein?
Weiterlesen kann man HIER
Ich kann mir gar nicht vorstellen, bei einer solchen Aktion "wortloser" Augenzeuge zu sein ..., unfassbar!
Frank