Du brauchst nicht unbedingt ein Anwalt dazu, das Formular ist recht simpel, ausfüllen und die Unterlagen dazu, bezahlen und warten.
Aber wenn Du Dich mit besser fühlst will ich es Dir nicht unbedingt ausreden, nur etwas kosten wird es.
Ich schreibe nur recht ausführlich um paar Tretminen zu zeigen, bei Dir der nicht vor Ort ist und schnell mit etwas vorbeikommen kann ist das nun mal ein gewisses Thema,
also z.B. dass man sich nicht darauf verlassen kann dass wenn man neu anreist das Urteil in die Hand bekommt - ich habe auf die Aushändigung des Urteils nach rechtskräftig werden und schriftlichen Aushändigungsantrag (betr. meiner Tante war das, also wieder ein anderer Fall als der vor 5 Jahren, Tante war vor 2) 10 Wochen gewartet, dann haben sie es mir endlich zugeschickt.
Erbantritt bei klaren Verhältnissen ohne dass einer mit mündlichen Notfalltestamenten die die Verstorbene angeblich abgab antanzt,
Leuten die sich später melden und erzählen die wären ein uneheliches Kind aus vor 50 Jahren etc., sind so ziemlich das einfachste, das beantragen viele Leute ohne Anwalt. Und ist man ohne Anwalt da bei der 10 Min. Miniverhandlung, sind die Richter auch nicht aufgeblasen sondern sprechen ganz simpel, da kann man eigentlich nichts falsch sagen. In D erledigen das sogar Rechtspfleger im Gericht in 5 Minuten mit dir (wobei in D wollen sie gleich die Erbmasse kennen und schauen tief in die Augen wenn sie nachfragen ob es verstecktes Gold und Gemälde gibt - Zitat jetzt, nicht meine Erfindung).
Die wollen eigentlich nur hören wer wie heißt, wo er wohnt und ob es nicht doch andere Erben gibt, musst da auch keine Anträge stellen oder etwas über §en wissen. Wenn wieso auch immer etwas schief läuft, aber wird schon nicht, dann gibt ja zwei Wochen für Widerspruch und man könnte es mit Anwalt neu anfangen.
Was die Frage angeht ob der poln. Erbschein genügt, ja das wird man endgültig erst sehen wenn man in D etwas erledigen will wie z.B. an Konto gehen - wenn man nicht gerade die Onlinebankingcodes hat, oder eine Vollmacht hat und der Bank verschweigt dass sie verstarb, bzw. die Vollmacht über Tod hinausgeht also man gar nichts verschweigen muss.
So ganz schlimm wäre das nicht es ihnen erst mal nicht zu sagen, nur sich alles nehmen und dann anderen Erben was von unpfändbar weil arm erzählen, das wird ein Gericht sicher interessieren. Der dt. Fiskus interessiert sich übrigens auch für Geld zum Todeszeitpunkt, das ist der Referenzpunkt für eventuelle Steuern (unter ca. 400 000 EUR kein Thema), also diese Belege sollte man aufheben was zum betr. Zeitpunkt materiell los war.
Falls sie Immobilie(n) in D hatte kannst ja schon die Versicherungssumme und Kaufvertrag suchen, damit werden sie Wert bestimmen.
Insg. schätze ich mal dass sie auf poln. Erbscheine bzw. Urteil in Banken etc. so reagieren wie die Polen auf deutsche,
aber vielleicht bin ich nur zu negativ eingestellt/leidensgeprägt.
Fazit: Könnte man also probieren und erst bei Bedarf dt. Erbschein beantragen, mache das ruhig so,
nur solange das aber dauert ist alles bei Bank gesperrt, weil die wissen nach Wink mit poln. Erbbeschluss dass der Kontoinhaber nicht mehr da ist also machen dicht, nur dass Du es weißt.
Ja Sterbeurkunde gibt das Einwohnermeldeamt und zwar in 5 Minuten, wobei der Bestatter das idr. miterledigt und in den Unterlagen gleich in 3-facher Ausführung mitgibt, nur weitere müsste man dann selbst besorgen.
In der Sterbeurkunde ist soweit ich mich recht erinnere der Wohnort und der Sterbeort, insofern der Meldeort dort mit genauer Adresse und nicht nur Ortsnamen vermerkt ist, würde ich mal sagen dass es an der Stelle nichts mehr an Meldebescheinigung braucht, aber schadet wohl auch nicht eine Personalausweiskopie der Verstorbenen mit einzureichen.
Aber daher auch der Hinweis mit poln. Formular bzw. Anhang an diesen wo man dazu schrieben sollte dass wenn etwas fehlt, die es vor der Verhandlung sagen sollen, denn dann würde man in D zum Einwohnermeldeamt gehen und eine reine Meldebestätigung beantragen.
Wobei wenn man den Antrag nicht nur einschickt/einwirft sondern persönlich abgibt, werden die schon idr. reingucken und dazu sagen was für Dokumente noch fehlen, also so Kundenfreundlich ist man in den "Inforaum" in polnischen Gerichten wo man sich Formulare abholt und abgibt idr. schon, das grenzt teilweise an Rechtsberatung.
"auch die Geburtsurkunde meiner Mutter?" Ja die des Erblassers braucht man immer, da in PL geboren dieses Originaldokument oder späteren Auszug, falls verschollen muss man die am Geburtsort/letzten Wohnort in PL im Rathaus beantragen.
"Muss ich in Polen, wenn ich den Antrag/ Erbschein stelle, gleich meinen
Vater und die Geschwister angeben?"
Ja da wird ein Feld mit Ehepartner und Nachkommen sein.
"Brauche ich auch die Geburtsurkunde
meines Vaters oder reicht die Heiratsurkunde der beiden? "
So 100% weiß ich das nicht, raten würde ich dass Heiratusurkude reicht, Geburtsurkunde sollte man aber in Griffnähe haben falls sie doch danach rufen. In §x mag ja stehen dass Heiratsurkunde reicht, aber das muss nicht alles heißen.
Übrigens können andere Erben auch ausschlagen und alles Dir überlassen, oder der Vater alles euch Geschwistern,
müsste(n) dazu in ein polnisches Konsulat gehen,
funktioniert auch anders herum also ein dt. Erbe ausschlagen und in PL in ein dt Konsulat gehen.
Nur so als Zusatzinformation falls einer eher verzichten will.
Erbschaftssteuer ist eine leicht unübersichtliche Tabelle bzw. hauptsächlich weil mit so manchen *-chen ein Ratespiel,
aber grob vereinfacht 3% bis 10 000 PLN, dann 5% und ab 20 000 7%, das gilt für Ehepartner,Tochter/Sohn
und kann auch ganz entfallen wenn man in der 6 Monatigen Frist bleibt. Die beginnt eigentlich mit Erburteil bzw.
wenn sie es drauf anlegen "ab Kenntnis des Erbes" das ja so ausgelegt werden könnte, dass man ja doch wusste dass man es selbst werden wird und kein Fremder. Also ich interpretiere das dann im Zweifel eben so dass man sich darum schnell nach Tod kümmern sollte bevor sie eine Regelung irgendwie so interpretieren wie es ihnen zusagt und nicht erst mit Erburteil, man weiß ja nie also besser zügig.
Immobilien können auch selbst wenn eine Steuerpflicht überhaupt anfallen würde, nur bis zum anteiligen Wert betrachtet werden,
also glaube nur bis 110m² und der Rest ist als ob er nicht da wäre, ist aber auch egal jetzt.
Also ich sage mal grob zw. 0 und 10% wird sich das bewegen, wird also nicht so doll werden.
Dank Doppelbesteuerungsabkommen musst Du nichts nochmal in D versteuern, auch nichts mitteilen,
nur bei Einkommens-abhängigen Sozialleistungen (falls beansprucht) würde das angerechnet und müsstest das aktiv mitteilen (die haben die Daten nachweislich eher im regen Austausch, besser nichts verschweigen),
und/oder in bestimmten Konstellationen bei freiwilliger Versicherung in der GKV könnte das auch relevant werden.
Ah ja und ob ihr die poln. Staatsangehörigkeit jetzt nicht habt (oder nur gegenüber D so quasi aufgegeben ohne Auswirkung auf das was in PL gilt), "nur" ein Anspruch auf diese bei Antrag, oder was auch immer, das ist für den Antritt des Erbes letztendlich irrelevant, in PL dürfen auch Ausländer erben. Also keine Sorge, weder wird es der Staat kassieren noch an Cousins der Cousins geben weil ihr als mehr oder weniger Ausländer das nicht haben dürft, die Erbfolge ist konstant ungeachtet der Staatsangehörigkeit (gibt Ausnahmen in den man Probleme mit der Erlaubnis Immobilenerbe anzutreten haben könnte, die jetzt aber hier wahrscheinlich nicht zutreffen werden, zudem sich die Beschränkungen fast nur auf testamentarische Erben beziehen und nicht auf die per Gerichtsbeschluss).
p.s. Immer dazu die Telefonnummer schreiben, ob Fiskus oder Gericht, die rufen in Polen erfahrungsgemäß gerne an bevor sie etwas schriftlich aufsetzen, also wenn etwas fehlt bekommt man das so zügig mit und die Hemmschwelle vor zu warnen ist geringer, statt stur ablehnen oder Strafe zahlen lassen. Anekdoten dazu spare ich mir bzw. Dir, aber es hilft wirklich.