anerkannter Übersetzer?

  • hallo an alle,

    mal eine kurze Frage.
    Hat irgendwer einen Übersetzer im Bekanntenkreis, der für einen günstigen Preis (oder weniger :oczko) später unsere Hochzeitsdokumente übersetzen würde? Wir haben es ja leider momentan noch nicht so dick aber das Standesamt hier will natürlich die polnischen Papiere Magdalena's übersetzt haben...
    Oder hat jemand prinzipiell eine Idee an wen man sich wenden könnte?

    Danke für jede Hilfe...

  • in Polen würdet Ihr es auch billiger übersetzt bekommen!

    [font=Comic Sans MS][size=24][color=firebrick]w w w . B a i l a M e - F i t . d e[/color][/size][/font]
    [size=18][color=blue]* fit mit Tanzen *[/color][/size]

  • ich habe mir bis jetzt alles in Polen übersetzen lassen, alle Dokumente und Zeugnisse. Es wurde alles anstandslos akzeptiert! Der Polnische Übersetzer muss seinen Stempel rein machen, dass er ein amtlich anerkannter Übersetzer in Polen ist!

    [font=Comic Sans MS][size=24][color=firebrick]w w w . B a i l a M e - F i t . d e[/color][/size][/font]
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  • Hervorragend. Danke.

    Hast du eine idee, was die Übersetzung eines einfachen Dokuments ungefähr kostet?


    edit:
    auch danke, Jens. das lingua74 Angebot sieht ja erstmal interessant aus, aber wie gestalten sich da die Preise? von reinen "Zeilen" kann man ja bei einem normalen Formular kaum sprechen...

  • So eine Uebersetzung sollte ein vereidigter Uebersetzer machen. Im Polen versteht man in diesem Fall unter einer Seite 1125 Zeichen und so eine Seite kostet meistens etwa 40 Zlotys, kann billiger oder teurer sein. Und diese Zeichen zaehlt man in einem schon uebersetzen Text.

    Ich hoffe ich habe nichts verwechselt. :)

  • Zitat

    od Falk
    Hast du eine idee, was die Übersetzung eines einfachen Dokuments ungefähr kostet?

    vor 3,5 Jahre habe ich alle Dokumente (für Hochzeit in D) übersetzen lassen... jede Seite ~25 zł
    Einige Folmulare gibt es mittlerweile schon als EU-Dokument auf dem Standesamt

    [color=#000066]Jeśli potrafisz śmiać się z siebie, będziesz miał ubaw do końca życia[/color] :D

  • Hallo Falk,

    bei lingua74.de die Übersetzung für eine Heiratsurkunde = 15 Euro; für das Familienbuch 39 Euro.

  • naja...

    eine Heiratsurkunde ist eine Heiratsurkunde und 15Euro für das Austauschen von Namen geht schon in Ordnung.

    Als Architekt, wenn ich eine Reihenhaussiedlung baue, bekomme ich auch nur für das erste Haus das volle Honorar, alle anderen unterscheiden sich ja quasi nicht vom Ersten... :oczko <-- (leider momentan nur ein fiktives Beispiel)

    Danke erstmal für die Hilfe soweit.
    Werde dann wieder posten, wenn es soweit ist, was wir letztendlich bezahlt haben...

  • Nein nein so geht das nicht, die Geheimnisse hier verraten :oczko
    Als nächstes vielleicht noch dass im Bergbau seit 60ern oder so keine Spitzhacke mehr zum Einsatz kommt ?
    Wir müssen uns alle gegenseitig viel bezahlen damit Wohlstand entsteht, oder Inflation ? Egal :oczko

    Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

  • und noch eine Nachfrage...

    wir haben jetzt in Szczecin einen vereidigten Übersetzer gefunden, der pro Seite knapp unter 50PLN nimmt. Jetzt habe ich zuhause in meinen Unterlagen vom Standesamt einen Hinweis gefunden, dass die Unterlagen von einem für die deutschen Gerichte vereidigten Dolmetscher übersetzt vorgelegt werden müssen. Steht da so explizit...

    Hat jemand eine Idee oder Erfahrung, ob es da jetzt Probleme geben könnte?? Oder ist ein Übersetzer, der im Ausland vereidigt ist, automatisch für die deutschen Gerichte vereidigt?? :mysli

    Ratlosigkeit...

    Danke für die Hilfe...

  • Weiß nicht wie sehr die Formulierung auf die Goldwaage gehört, ich denke muss Dir da keine Gedanken machen.
    Die Sache ist die, von mir wollten auch schon deutsche Gerichte Papierkram aus PL, wurde dort auch beim normalen vereidigten Dolmetscher für Deutsch gemacht und hat alles immer gereicht, dabei ging es um ganz andere Sachen als "nur" Heiratspapiere. Umgekehrt akzeptiert auch Polen Dokumente von vereidigten deutschen Übersetzern.
    Ich kann nicht ausschließen dass es eine noch höhere Sicherheitsstufe gibt und paar Dolmetscher im Land was offiziell für ausländische Gerichte dürfen, aber noch nie von gehört, ich könnte mir denken die Formulierung ist etwas missverständlich und ein normal vereidigter Dolmetscher für die Deutsche Sprache ist schon das was sie meinen.
    Ich empfehle das dort wo Du es geplant hast übersetzen zu lassen und kommentarlos so einzureichen, nur nicht nachfragen ob das genügt, wenn man fragt stochert man unnötig rum und sie fangen an Wünsche zu entwickeln.
    Ist übrigens günstig, ich habe vor paar Wochen 2 Seiten für 210 Zloty übersetzen lassen, relativ dicht geschrieben und ein deutscher Gerichtsbeschluss mit paar Fachausdrücken, trotzdem.

    Bei notariellen Urkunden gibt es zugegeben so was was so klingt wie Deine Formulierung. Muss es ins Ausland, muss die Urkunde in der Bundeslandhauptstadt (also der Wojwodschaft, in meinem Fall Danzig) von einer bestimmten Stelle mit nicht ganz günstigen Stempel versehen werden, dann gilt sie auch international, sonst nur national.
    Bei Dolmetschern kenne ich das aber noch nicht, vielleicht bei irgendwelchen Staatsabkommen oder so etwas paar im Land dazu mit extra Sachen versehen.

    Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

  • Hallo Falk,

    inzwischen alles geregelt?

    Ich hatte meinen Übersetzer von dieser Seite, der Bundesverband der Übersetzer http://www.bdue.de/

    Das polnische Dokument musste ein deutscher Übersetzer "abstempeln".

    Je nach Bundesland (Berlin wurde mir genannt) braucht man keine Übersetzung mehr, nur das polnische Original.

    Grüße
    Jochen

  • Zitat

    Original von Falk
    Ja mittlerweile haben wir das geregelt.

    Zumindest im Ortsteil Tempelhof-Schöneberg braucht man in Berlin noch eine Übersetzung. Die polnischen Originale werden allein nicht anerkannt. Selbst die Übersetzung eines polnischen Dolmetschers genügt hier nicht...

    was nicht genuegt, genuegt nicht:-)
    man kann ja auch unter vorbehalt unterschreiben mit dem gleichzeitigen hinweis, dass ungestzmaessige kosten anwaltlich eingefordert werden - denn es gibt sich eine (1) VERWALTUNGSTECHNISCHE RICHTLINIE

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